Der Umgang mit den neuen Medien ist für viele Kinder und Jugendliche eine Selbstverständlichkeit, doch ebenso selbstverständlich sollte die Vermittlung von Medienkompetenz sein. Dieser Meinung ist zumindest die SPD Hessen und hat nun ein Gesetzentwurf zur Förderung der Medienkompetenz vorgelegt.

„Der Umgang mit neuen Medien bekommt in unserer Gesellschaft einen immer höheren Stellenwert. Gerade jüngere Menschen nutzen das Internet mit all seinen Erscheinungsformen sowohl in der privaten als auch in der schulischen und beruflichen Kommunikation. Wir glauben, dass dieser Entwicklung auch durch einen gesetzlichen Rahmen Rechnung getragen werden muss und legen deshalb heute das Gesetz zur Förderung der Medienkompetenz in Hessen vor“, so der medienpolitische Sprecher und stv. Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Michael Siebel in einer Pressemeldung vom 02. August 2011.

„Ein breites öffentliches Interesse an Fragen der Medienkompetenz entsteht dann, wenn es zu außergewöhnlichen Ereignissen kommt. Dazu gehören Gewaltverbrechen, die im Zusammenhang mit der Nutzung neuer Medien stehen. Und dazu gehört der unreflektierte Umgang mit personenbezogenen Daten, der das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt“, so Siebel weiter

Laut der Pressemitteilung der SPD Hessen umfasse der Gesetzentwurf Änderungen in fünf Landesgesetzen und sei als Artikelgesetz angelegt. Kernpunkt sei eine bessere finanzielle Ausstattung der Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR), die damit die medienpädagogische Arbeit ausbauen soll.

Die LPR in Kassel erhält momentan 2% der Rundfunkgebühren von Hessen, der Hessische Rundfunk (HR) erhält den Rest. Von dem Geld, dass der LPR zukommt, gehen wiederum 37,5% an den HR für medienpädagogische Zwecke. In drei Jahren sind das 3,5 Millionen Euro. Nun will die SPD Hessen, dass dieses Geld künftig auch bei der LPR bleibt, damit künftig dort die medienpädagogischen Aktivitäten der Landesregierung gebündelt werden können. Die Vollzuweisung der Zwei-Prozent-Mittel solle in drei Stufen erfolgen, um sowohl der LPR wie dem HR eine stufenweise Planung bei der Umstellung zu ermöglichen, so die Pressemitteilung der SPD.

Zweiter Schwerpunkt des Gesetzentwurfs seien die Veränderungen im Lehrerbildungsgesetz und im Kinder- und Jugendgesetzbuch. „Hier werden die wesentlichen Grundlagen für einen Bildungsauftrag im Bereich der Medienkompetenz gelegt“, so Siebel. Weiter sagte er: „Nur wenn die Lehrkräfte entsprechende Kenntnisse haben, kann die Vermittlung von Medienkompetenz in den Schulen gelingen.“

Medienkompetenz werde dabei kein eingenständiges Fach werden, sondern solle in der Lehrerausbildung als ein wichtiges Ziel ausgeschrieben und in allen Fächern vermittelt werden, damit ein mündiger Umgang mit den modernen Medien gesichert sei.