Der neue Rundfunkbeitrag bleibt auch weiterhin umstritten. Nach Ansicht der Verwaltungsgerichte rechne man für das Frühjahr 2013 mit ersten Klagen.

Nach Angaben des Magazins „Focus“ habe ein Sprecher des Hamburger Verwaltungsgerichts, bestätigt, dass es „durchaus wahrscheinlich“ sei, dass die Frage nach der Verfassungskonformität des neuen Rundfunkbeitrags an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergegeben werde.

Auch berichtet der Focus, dass nach eigenen Informationen einige Handelsketten bereits prüfen lassen, ob eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag Aussicht auf Erfolg hätte. Besonders Unternehmen mit vielen Filialen sind von der neuen Beitragsregelung betroffen, da sie künftig deutlich mehr zahlen müssen.

Seit dem 1.1.2013 gilt die neue Haushaltsabgabe, wonach jeder Haushalt zu einem monatlichen Beitrag von 17,98 Euro verpflichtet ist.

Bereits im Herbst 2012 sind rund 800 Beschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitrag bei den Petitionsausschüssen der Landtage eingegangen. Das neue Rundfunkmodell wurde im Vorfeld von Prof. Paul Kirchhof, einem ehemaligem Bundesverfassungsrichter, auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft und darin positiv bewertet. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer hatte bereits im Juni 2012 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen des 15. Rundfunkstaatsvertrages zur Datenerhebung eingereicht. Gerügt wurde dabei die Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.