Der Handelsverband Deutschland  (HDE) sieht den neuen Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig an. Dabei stützt sich der Verband auf ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Prof. Dr. Christoph Degenhart, das dieser im Auftrag des HDE erstellt hat.

So heißt es in dem Gutachten: „Da es sich beim Rundfunkbeitrag in der Sache nicht um eine Vorzugslast handelt, sondern um eine Steuer, waren die Länder nicht zuständig. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist daher bereits aus formellen Gründen verfassungswidrig und verletzt die betroffenen Unternehmen in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG“.

Zudem belaste der neue Beitrag auch Betriebsstätten, in denen kein Rundfunk empfangen werden könne, was ebenfalls verfassungswidrig sei. Mit der überproportionalen Belastung von Filialbetrieben verstoße der neue Rundfunkbeitrag zudem gegen den Gleichheitssatz, so die Meldung weiter.

Handelsunternehmen werden unverhältnismäßig belastet

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagt dazu: „Das Gutachten bestätigt unsere Kritik am neuen Rundfunkbeitrag. Die Regelungen sind unausgewogen und belasten viele Handelsunternehmen in unverhältnismäßiger und ungerechter Weise.“ Da für jede Filiale Gebühren gezahlt werden müssen, wären viele Einzelhandelsunternehmen von Mehrbelastungen getroffen, so die Meldung weiter. Der neue GEZ-Beitrag staffelt sich zudem nach der Zahl der Mitarbeiter, was für Betriebe mit einer hohen Teilzeitquote zu einer enormen Steigerung führe. „Teilweise steigen die Gebühren für die Betriebe damit um mehrere hundert Prozent“, so Genth weiter.

Der HDE sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert ein gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen. Genth: „Die Beiträge sollten nicht pro Filiale, sondern pro Unternehmen erhoben werden. Außerdem muss die Koppelung zwischen der Zahl der Mitarbeiter und der Staffelung der Gebühren wegfallen.“

Die Drogeriekette Rossmann hat bereits Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag eingelegt. Dieser hatte eine Kostensteigerung von 500% zu verzeichnen.

Vor der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags wurde von dem ehemaligem Bundesverfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof ein Gutachten erstellt, der das neue Rundfunkmodell auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft und dies als positiv bewertet hatte.