Ein Instagram-Post, der den Sohn von Verteidigungsministerin Lambrecht in einem Hubschrauber der Bundeswehr zeigte, hatte vergangenen Mai für scharfe Kritik seitens der Öffentlichkeit und der Politik gesorgt. Nun hat das VG Köln das Verteidigungsministerium zur Beantwortung offener Pressefragen verpflichtet.

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht, Von U.S. Secretary of Defense – 220216-D-TT977-0386, CC BY 2.0

Der Wirbel um Verteidigungsministerin Christine Lambrecht, die im März gemeinsam mit ihrem Sohn in einer Bundeswehr-Maschine in den Osterurlaub geflogen ist, hält an! Nun hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln dem Eilantrag eines Journalisten überwiegend stattgegeben und entschieden, dass die Anreise der Verteidigungsministerin in dem Bundeswehrhubschrauber trotz Mitnahme ihres Sohnes keine Privatangelegenheit sei und sie daher zur Auskunft über Details zu Entstehung und Veröffentlichung des Bildes gegenüber der Presse verpflichtet sei (Beschl. v. 22.08.22, Az. 6 L 978/22).

Hintergrund des Verfahrens vor dem VG Köln war ein Foto, das der Sohn der Ministerin selbst auf seinem damals öffentlich einsehbaren Instagram-Profil veröffentlicht hatte. Das Bild soll in einem Regierungshubschrauber entstanden sein, der die Ministerin und ihren Sohn am 13. April 2022 von Berlin nach Ladelund beförderte. Zu sehen ist der 21-Jährige, wie er in dem Regierungsflieger sitzt und entspannt aus dem Fenster sieht. Im Hintergrund gibt es freien Blick auf das Cockpit des Helikopters, inklusive technischer Details. Lambrecht besuchte sodann das Bataillon Elektronische Kampfführung 911 in Stadum. Nach dem Truppenbesuch reiste sie anschließend mit ihrem Sohn in einem Auto zur nahegelegenen Insel Sylt, um dort den gemeinsamen Osterurlaub zu verbringen.

Ein Journalist hatte dem Verteidigungsministerium verschiedene Fragen zu der Reise sowie der Entstehungsgeschichte des Bildes gestellt. So hatte er wissen wollen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag, welche Kenntnisse die Ministerin über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte und insbesondere, ob die Ministerin das Foto selbst angefertigt hatte. Das Verteidigungsministerium lehnte jedoch die Beantwortung der Fragen mit der Begründung ab, dass die Beantwortung der Fragen die Ministerin allein als Privatperson betreffen würden. Daraufhin stellte der Journalist einen Eilantrag beim VG Köln – mit Erfolg.

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Kölner Richter bejahen vorrangiges Informationsinteresse der Presse

Das VG Köln stellte sich auf die Seite des Journalisten und entschied, dass das Verteidigungsministerium die meisten seiner Fragen beantworten müsse. Lediglich ein Auskunftsanspruch über den Zeitpunkt der Hotelbuchung verneinten die Kölner Richter, weil es sich insofern um eine Privatangelegenheit der Ministerin handele.

Anders fiel die gerichtliche Beurteilung jedoch hinsichtlich der Fragen zu der Entstehung und Veröffentlichung des Fotos aus. In diesen Fällen bestünde ein dienstlicher Bezug zur Bundeswehr: Die Anreise der Ministerin zu einem Truppenbesuch unter Inanspruchnahme eines Bundeswehrhubschraubers bilde den dienstlichen Rahmen, innerhalb dessen das Foto entstanden sei. Erst durch die Inanspruchnahme von Ressourcen der Bundeswehr und ihren Befugnissen als Behördenleiterin konnte das Bild überhaupt entstehen, so das Gericht. Insoweit habe das Informationsinteresse der Presse Vorrang gegenüber dem Schutz der Privatsphäre der Ministerin. Die Fragen des Journalisten zielten auch nicht auf Informationen zu besonders sensiblen Bereichen der Privatsphäre ab. Zudem müsse sich die Ministerin entgegenhalten lassen, dass sie selbst durch die Mitnahme ihres Sohnes in einem Bundeswehrhubschrauber ihre privaten Belange mit der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte verwoben habe.

Gegen den Beschluss des VG Köln können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zu entscheiden hätte. Fest steht jedoch: Ob nun aufgrund eines weiteren Gerichtsverfahrens oder der Beantwortung der Pressefragen – noch ist kein Ende der Hubschrauber-Affäre in Sicht!

aha