Nach Darstellung der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) soll die Veröffentlichung ihrer internen Leitlinien dazu beitragen, dass die Kriterien für die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computerspielen und Videospielen transparenter werden. Es geht dabei insbesondere um die Einschätzung, wann ein Kind oder Jugendlicher in seiner Entwicklung beeinträchtigt wird. Davon hängt die Altersfreigabe ab.

Die aufgeführten Aspekte der Wirkungsmacht beziehen sich u.a. auf Gameplay, Atmosphäre, Jugendaffinität, Realismus und Glaubwürdigkeit. Die Leitkriterien ergeben sich aus den geltenden Gesetzen, den Grundsätzen der USK, Erkenntnissen aus der Wissenschaft und der Spruchpraxis aus den 30.000 USK-Prüfungen in 16 Jahren sowie dem gesellschaftlichen Diskurs. Sie wurden von einem Expertenkreis erarbeitet und vom Beirat der USK beschlossen und in Kraft gesetzt. „Nachdem zu Beginn dieses Jahres bereits die neuen Prüfgrundsätze in Kraft getreten sind, freue ich mich, dass wir mit diesem zweiten Schritt die USK-Prüfverfahren noch stringenter und transparenter machen können“, so Wolfgang Hußmann, Vorsitzender des USK-Beirats.

Diese sind abrufbar unter

www.usk.de/die-usk/grundsaetze

Quelle:

Pressemitteilung des USK vom 03.08.2011

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