Die Überlegung der Rundfunkkommission, Privatsender mit finanziellen Anreizen zu mehr Qualität zu bewegen, stößt bei den Kabelnetzbetreibern auf Kritik.
Neben finanziellen Förderungen wird dabei auch über vergünstigte Zugänge zu vorhandenen Infrastrukturen, z.B. zu den Plattformen der Kabelnetzbetreiber, nachgedacht.
Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) hat nun eine in Auftrag gegebene Studie vorgestellt, nach deren Ergebnis die Pläne verfassungswidrig sind. „Eine Anreizregulierung über Vergünstigungen beim Zugang zu Infrastrukturen entspricht nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist mit den grundrechtlichen Positionen der Netzbetreiber nicht vereinbar. Die mit dem Programmversorgungsauftrag verbundenen Kosten liegen in der Verantwortlichkeit des Rundfunks und dürfen nicht beliebig auf Dritte übergewälzt werden“, heißt es darin laut einer Meldung der ANGA.
Thomas Braun, Präsident des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA), sagte diesbezüglich: „Es ist bedenklich, dass eine Förderung bestimmter Inhalte durch eine zusätzliche Regulierung der Plattformbetreiber erfolgen soll. Auch ist völlig offen, ob die diskutierten Anreize angesichts der hohen Kosten für die Programmveranstaltung überhaupt die gewünschte Wirkung entfalten können. Potenziell werden durch eine Anreizregulierung lediglich diejenigen zusätzlich gefördert, die auch heute schon ein qualitativ hochwertiges Programm veranstalten – und das auf Kosten der Plattformbetreiber.“
Alternativen für ein qualitativeres Programm seien nach Ansicht der Studie bspw. eine Kopplung der Zulassung an Qualitätskriterien oder Zahlungen von Abgaben, sollten Programmpflichten nicht erfüllt werden. Auch eine anteilige Finanzierung von privaten Nachrichten- und Informationssendungen aus dem Rundfunkbeitragsaufkommen wäre denkbar.
Die von Professor Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Rostock im Auftrag der ANGA erstellte Studie finden Sie hier.