Jan Böhmermann musste vor dem LG Dresden eine Schlappe gegen einen Imker hinnehmen, der mit Böhmermanns Gesicht für seinen Honig warb. Die Werbung war allerdings eine Reaktion des Imkers auf eine vorherige Kritik Böhmermanns. Nun musste das OLG Dresden Klarheit darüber schaffen, ob Böhmermanns Persönlichkeitsrechte denn wirklich verletzt sind.

Jan Böhmermann geht gegen Imker vor: Bienen-Streit um „Beewashing“ | Anwalt Christian Solmecke

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden wies die Berufung Böhmermanns gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Dresden vom Februar im Streit gegen einen Imker ab, der mit dem Konterfei des Satirikers Jan Böhmermann geworben hatte. Die Richter des OLG erkannten den satirischen Charakter der Aktion des Imkers an und verwiesen darauf, dass Böhmermanns Persönlichkeitsrecht nicht verletzt sei (Urt. v. 18.07.2024, Az. 4 U 323/24).

Jan Böhmermann ist in Deutschland für vieles bekannt. Eine seiner Stärken ist dabei wohl das Austeilen gegen andere in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“. Eine dieser Sendungen sollte eine Reaktion hervorrufen, die dann letztlich ein juristisches Nachspiel hatte – diesmal aber, weil Böhmermann derjenige war, der sich in seinen Rechten verletzt sah. Am 3. November 2023 kritisierte Jan Böhmermann Unternehmen, die Bienenpatenschaften an Firmen vergeben und dies als Engagement für Nachhaltigkeit und Artenschutz darstellen. Böhmermann bezeichnete dies als „Beewashing“, eine Form des Greenwashings, bei der irreführend mit angeblichen ökologischen Vorteilen eines Produkts geworben wird. In dem Beitrag wurde Imker Rico Heinzig und seine Firma My Honey GmbH als Beispiel genannt und satirisch dargestellt.

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Schlappe für Böhmermann vor dem OLG

Heinzig sollte sich aber nicht als der typische Böhmermann-Gegner herausstellen. Denn er reagierte auf die Kritik, indem er Honig aus seiner Produktion mit einem „Beewashing“-Etikett versah. In einem Dresdner Supermarkt stellte er einen Aufsteller auf, der sowohl Böhmermanns Namen als auch ein Bild von Böhmermann mit dem Zusatz „Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt“ zeigte. Böhmermann fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und schickte Heinzigs MyHoney GmbH eine Unterlassungsaufforderung, gefolgt von einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Am Ende musste eine gerichtliche Entscheidung über die Werbeaktion her. Ein Eilantrag Böhmermanns mit dem Ziel, jegliche Werbung mit seinem Namen oder seinem Bild zu verbieten, blieb vor dem LG erfolglos. Diese Entscheidung hat das OLG nun bestätigt.

Die Richter bewerteten die Werbeaktion als ein Ereignis der Zeitgeschichte und erkannten ihren satirischen Charakter an, außerdem sei gleichzeitig ein Informationsbedürfnis befriedigt worden. Die Werbung habe eine breite Diskussion über das Thema angestoßen. Und zwar insbesondere darüber, wie Werbung gestaltet werden dürfe und wie Journalismus im Kontext von Satire aussehen könne, erklärte der Vorsitzende Richter. Er wies auch darauf hin, dass Böhmermann in seiner Sendung ja selbst ein Foto von Heinzig verwendet hatte.

Namensnennung verletzt Persönlichkeitsrecht nicht

Auch die Namensnennung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht Böhmermanns nicht, so das OLG. Die Werbung mit seinem Namen greife zwar in seine Rechte ein. Angesichts der erkennbar satirischen Auseinandersetzung sowie des Umstandes, dass die Werbung nicht der alleinige Zweck der Aktion gewesen sei, sondern sich der Imker damit auch gegen die Vorwürfe in der Sendung zur Wehr setzen wollte, gehe das Recht auf Meinungsäußerung in der gebotenen Gesamtabwägung dem Interesse des Klägers am Schutz von Böhmermanns Namensrechten vor.

Eine gütliche Einigung im Juni scheiterte übrigens. Weder Böhmermann noch sein Anwalt waren bei der erneuten Entscheidung anwesend. Heinzig, Gesellschafter der MyHoney GmbH, nahm das Urteil mit einem Lächeln entgegen. Den streitgegenständlichen Honig möchte er nun wieder im Online-Shop anbieten.

agr