Wer z.B. Werbefotos von bekannten Modemarken wie Saint Laurent, Gucci, Prada und Co. kennt, der wird wissen, dass diese oftmals mehr nach Kunst denn nach Mode aussehen. Doch sind die für die Fotos verantwortlichen Werbefotografen damit auch Künstler, oder doch “nur” Handwerker?
Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein (Werbe)Fotograf künstlerisch tätig ist oder ein (zulassungsfreies) Handwerk betreibt, das die Handwerkskammer zur Eintragung in ein Inhaberverzeichnis berechtigt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz (VG Mainz, Urteil vom 9. Dezember 2021, Az. 1 K 952/20.MZ).
Die Kläger sind Diplom-Designer und in der Künstlersozialkasse versichert. Sie erstellen im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Auftrag von Geschäftskunden werbliche Fotografien. Daneben sind sie journalistisch-redaktionell tätig und fertigen außerdem freie Arbeiten an, die sie in Ausstellungen zeigen und teilweise an Interessenten verkaufen. Über Verkaufsräume verfügen sie nicht.
Kunst oder Handwerk?
Die beklagte Handwerkskammer Rheinhessen teilte den Designern mit, sie in die Handwerksdatenbank eintragen zu wollen, weil sie neben künstlerischen Werken auch gewerbliche Auftragsarbeiten herstellten.
Der dagegen gerichtete Widerspruch der Diplom-Designer blieb erfolglos. Mit ihrer Klage machten sie geltend, ihre fotografische Tätigkeit sei nicht als handwerklich, sondern als künstlerisch und damit freiberuflich einzustufen. Ihre Arbeiten würden sich durch ein eigenschöpferisches, gestaltendes Schaffen und ein hohes Gestaltungsniveau auszeichnen, das deutlich über das technisch gute Abbilden der Realität hinausgehe.
WBS hilft bei Fragen zur Künstlersozialkasse
Auch Künstler und Publizisten müssen ausreichend versichert sein, um in einem Notfall entstehende Kosten nicht aus eigenen Mitteln zahlen zu müssen. Doch sie sind nicht automatisch gesetzlich versichert. Um Künstlern und Publizisten dennoch einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewähren, existiert die Künstlersozialkasse. Alle Infos unter:
Künstlersozialkasse (KSK) – Künstlersozialversicherung und Künstlersozialabgabe
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Fotos für Geschäftskunden können Kunst sein
Das VG Mainz gab der Klage statt und hob die Mitteilung der Handwerkskammer über die beabsichtigte Eintragung in das Handwerksverzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Betriebe auf.
Das Gericht sei zu der Überzeugung gelangt, dass die Designer unter Berücksichtigung der in der Rechtsprechung entwickelten Kriterien künstlerisch tätig seien und kein zulassungsfreies Handwerk im Sinne der Vorschriften der Handwerksordnung betrieben. Auch im Auftrag von Geschäftskunden erstellte fotografische Arbeiten könnten Kunst darstellen, wenn es sich dabei um ein eigenschöpferisches gestalterisches Schaffen handele, das eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreiche. Dies sei bei den Arbeiten der Designer ganz überwiegend der Fall. Hierfür sprächen die von ihnen vorgelegten fotografischen Werke selbst sowie die Beschreibung des Vorgehens bei ihrer Tätigkeit.
tsp