Gruppierungen aus dem rechten Milieu berufen sich gerne auf seine umstrittenen Thesen, um damit die Gunst der Wähler zu gewinnen. Hiergegen hat sich Sarrazin das zweite Mal erfolgreich gewehrt.
Wie wir bereits berichtet haben, hatte das Berliner Landgericht der NPD die Verbreitung einer Postkarte mit einem Sarrazin-Zitat verboten.
Ähnlich erging es jetzt der rechtspopulistischen Bewegung „Pro Deutschland“. Diese Gruppe schmückte sich mit dem Wahlkampf-Slogan „Wählen gehen für Thilos Thesen“. Daneben wurde eine durchgestrichene Moschee gezeigt.
Das hat das Landgericht auf Antrag Sarrazins nun mit Entscheidung vom 11.08.2011 verboten (Az. 27 O 468/11). Zur Begründung hat es sich auf die Antragsschrift bezogen, in der eine Verletzung des Rechts am eigenen Namen beanstandet wird.
Quelle: Pressemitteilung des KG Berlin Nr. 88/2011 vom 11.08.2011