ProSiebenSat.1 Media AG blockt Online-Videorekorder Save.tv. Save.tv darf keine Mitschnitte des Senders ProSiebenSat.1 TV erstellen und verbreiten, so das LG München I in seiner Entscheidung (7 O 26557/11). Es handle sich nicht um eine erlaubte Privatkopie.

Aufnahmen mit Online-Videorekorder sind keine Privatkopie

Der Sender ProSiebenSat.1 wehrte sich damit erfolgreich gegen das Geschäftsmodel des Online-Videorekorders Save.tv. Mit Hilfe dieses Internetdienstes können Nutzer bestimmte Sendungen mitschneiden lassen und zu einem späteren Zeitpunkt herunterladen und ansehen. Mitschnitte der ausgewählten Sendungen werden dem Nutzer auf einem Server des Anbieters zum Download bereitgestellt.

Ob es sich hierbei um eine legale Privatkopie handelt, die lediglich durch das Onlinesystem vereinfacht wird oder die Senderrechte durch das Kopieren verletzt werden, ist schon länger umstritten. Die Richter des LG München I verneinten eine private Nutzung im Fall Save.tv und folgten zur Verwunderung der Beklagten dem Antrag der ProSiebenSat.1 Media AG. Save.tv hatte sich schon in vorangegangenen Verfahren erfolgreich gegen die Klage von Sendern gewehrt.


Save.tv will Berufung einlegen

In einer Stellungnahme auf seiner Facebookseite weist das Unternehmen auf ein früheres Urteil gegen den Medienkonzern RTL hin. Das OLG Dresden hatte in seiner Entscheidung (14 U 801/07) vom 12.07.2011 die Rechte des Unternehmens gestärkt. Das Urteil im Fall ProSiebenSat.1 liege zwar noch nicht vor, man werde aber wohl in Berufung gehen. Darüber hinaus laufe ein Verfahren vor dem BGH. Hier werde die Frage der Weitersendungsrechte in Kürze abschließend geklärt, so Save.tv.

Bis zu einer Klärung werden Kunden des Online-Videorekorders wohl auf Mitschnitte des Senders ProsiebenSat.1 verzichten müssen. Ob andere Sender nun der Klage folgen werden, bleibt abzuwarten.

 
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