Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat in einer Sitzung mehrere Dauerwerbesendungen im Programm von wwtv und TV Mittelrhein beanstandet. Nach Ansicht der LMK wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gestaltung von Dauerwerbesendungen nicht eingehalten.
So seien die entsprechenden Sendungen zu Beginn nicht als Dauerwerbesendung angekündigt worden, die erforderliche Kennzeichnung sei ebenfalls zu spät eingeblendet worden, so die Meldung der LMK. Dauerwerbesendungen unterliegen, da oft der Werbezweck nicht sofort erkennbar ist, strengen Vorschriften, um so eine Irreführung des Zuschauers zu vermeiden.
Im Programm von wwtv und TV Mittelrhein seien die Dauerwerbesendungen in ihrer Gestaltung und Einbindung in das Programm identisch mit den übrigen redaktionellen Beiträgen, so die Meldung der LMK weiter. Aufgrund der fehlenden Ankündigung der Dauerwerbesendung sowie ihrer späten Kennzeichnung als solche habe der Zuschauer die Sendung nicht sofort als Dauerwerbesendung erkennen können, so die Beanstandung der LMK.