Die Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in einer Sitzung zwei Beanstandungen wegen Werbeverstöße bei Radiosendern ausgesprochen.
Schleichwerbung
Zum einen sprach die LMK eine Beanstandung gegenüber Radio Wittlich wegen des Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot aus. Im beanstandeten Fall ging es um einen Veranstaltungstipp für ein Restaurant, dessen Angebote so ausführlich dargestellt und beworben wurden, dass die Versammlung der LMK es als erwiesen ansah, dass es sich in diesem Fall um Werbung handele. Da allerdings keine Kennzeichnung des Beitrags als Werbung durch den Hörfunkveranstalter erfolgt war, sei hier ein Verstoß gegen das Schleichwerbeverbot gegeben, so die Meldung der LMK weiter.
Verstoß bei Dauerwerbesendung
Ebenfalls beanstandet wurde eine Dauerwerbesendung bei City Radio Trier. Bei der gesponsorten Dauerwerbesendung habe die gesetzlich festgelegte Ankündigung, dass es sich beim folgenden Programm um eine Dauerwerbesendung handele und die redaktionelle Gestaltung somit als Werbung erkennbar ist, gefehlt. Die beanstandete Sendung sei durch Gestaltung und Einbindung in das Programm somit nicht von den redaktionellen Beträgen des Senders zu unterscheiden gewesen, so die Meldung der LMK.
Da der Sponsor der Sendung und das beworbene Unternehmen identisch waren, sei zudem ein Verstoß gegen Sponsorverbot von Dauerwerbesendungen gegeben. Sponsorhinweise dürfen nicht zum Kauf von Produkten des Sponsors anregen und daher nicht in Kombination mit Dauerwerbesendungen ausgestrahlt werden, so die Meldung der LMK weiter.