Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) bereitet sich auf die Fortsetzung des Verfahrens um die Vergabe der Drittsendezeiten vor, so die Meldung der LMK. 

Dies geschehe allerdings unter dem Vorbehalt der Prüfung der Urteilsbegründung des VG Neustadt, sobald diese vorliegen würde, so die Meldung der LMK weiter. Das Gericht hatte Anfang September den Klagen von Sat.1, META productions und N24 Media gegen die LMK stattgegeben. Dementsprechend wurde eine Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts angeordnet, so die Meldung weiter.

Die Versammlung der LMK plant nun für November eine Anhörung der Bewerber. Man erwarte bis dahin die schriftlichen Urteilsbegründungen des Gerichts, um so eine abschließende Bewertung und Entscheidung über die Einlegung der Berufung zu treffen, so die Meldung weiter.

Die Direktorin der LMK, Renate Pepper, sagte dazu: „Die LMK wird, wie es das Verwaltungsgericht vorgibt, das Gesetz des Handelns in der Hand behalten. Wir wollen zügig zu Lösungen kommen.“