Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) hat in einer Sitzung einen Jugendschutz-Verstoß im Programm von Radio Energy 97.1 Hamburg beanstandet.
Nach Meinung des Gremiums hat der Sender mit der Ausstrahlung der Sendung „Zwei nach Zwei“ am 16. April 2012 zwischen 14.00 und 18.00 Uhr gegen § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Satz 2 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstoßen. Der Medienrat hat den Verstoß förmlich beanstandet und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens beschlossen, so die Meldung der MA HSH.
Forderungen von Strafen mit Folterelementen blieben unkommentiert
In der beanstandeten Sendung nahmen die Moderatoren den Prozessauftakt gegen den norwegischen Massenmörder Breivik zum Anlass, ihre Hörer nach einer angemessenen Strafe zu fragen. Drei der vier ausgestrahlten Vorschläge der Hörer haben deutliche Folterelemente enthalten oder liefen auf Folterung hinaus, ein Standpunkt, der auch bei der Zusammenfasssung von Hörer-Postings offensichtlich wurde. Die Moderatoren haben sich nicht von den Foltervorschlägen abgegrenzt, so die Meldung weiter.
Die unkommentierte Ausstrahlung der Foltervorschläge sei für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren beeinträchtigend für ihre „Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“, so die Kritik des Medienrats der MA HSH.
Gerade bei einem extremen Verbrechen wie diesem sei zu erwarten gewesen, dass die Reaktionen der Hörer heftig ausfallen würden. Diese hätten von Moderatoren entsprechend eingeordnet und kommentiert werden müssen, so der Medienrat. In diesem Fall seien somit unmenschliche Bestrafungsmethoden verharmlost worden, so die Meldung weiter. Die unkommentierte Ausstrahlung hätte nicht vor 22.00 Uhr erfolgen dürfen.
Jörg Howe, Vorsitzender des Medienrats der MA HSH sagte dazu: „Kinder und jüngere Jugendliche sind aufgrund des Standes ihrer Entwicklung noch nicht in jedem Fall in der Lage, derart extreme und emotional geprägte Äußerungen kritisch zu hinterfragen, sie vom gesellschaftlichen Wertekonsens zu unterscheiden und sich von ihnen zu distanzieren. Ihnen kann sich leicht der falsche Eindruck aufdrängen, dass es unbedenklich und gesellschaftlich akzeptiert sei, derartige Positionen öffentlich zu vertreten.“