Die Medienaufsicht hat drei Fälle von Split-Screen-Werbung bei RTL und Sat.1 beanstandet. In beiden Fällen sah die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) die vorausgesetzte und klar erkennbare Trennung von Programm und Werbung als nicht gegeben.
„Movie-Splits“
Beanstandet wurden sogenannte „Movie-Splits“, eine Werbepraxis, bei der eine Werbeeinblendung an einer beliebigen Stelle des Bildes beginnt und die Kamera diese heranzoomt, bis die Werbung den ganzen Bildschirm ausfüllt. Als Varianten von Split-Screen-Werbung sind „Movie-Splits“ grundsätzlich zulässig. In den vorliegenden Fällen aber war nach Ansicht der ZAK die Werbung nicht deutlich genug als solche gekennzeichnet und optisch nicht klar genug vom Programm abgetrennt.
Werbung in die fiktive Spielhandlung eingebettet
In je einer Folge der RTL-Daily Soaps „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ und „Alles, was zählt“, die beide im November 2010 ausgestrahlt wurden, wurden „Movie Splits“ positioniert. Dies geschah jeweils nach dem gleichen Muster. Beide Male wurden in den Kulissen der fiktiven Serien Plakatflächen mit Werbung gefüllt. Im Gesamtbild fügte sich die Werbung nahtlos in die Spielhandlung ein und wirkte als Teil des Settings. Dann zoomte die Kamera auf die Plakatfläche und es folgte der Split-Screen. Auf einem Teil des Bildschirms der Zuschauer lief nun eine Werbung für dasselbe Produkt, das bereits innerhalb der Sequenz auf dem Plakat zu sehen war, der andere Teil des Split-Screens zeigte die letzte Szene der Serie. Zwar wurde „bereits während der Spielhandlung ein Schriftzug „Werbung“ eingeblendet, aber in einer nicht hinreichend deutlichen Form“, so die ZAK in ihrer Pressemitteilung.
Bei Sat.1 wurde der Einsatz eines „Movie-Splits“ in einer Folge der Serie „Anna und die Liebe“ beanstandet, bei der auf einem Fernsehgerät innerhalb der Handlung eine Werbung eingeblendet wurde, die nach einem Zoom Bildschirm füllend zu sehen war. Auch hier sei der Werbehinweis für den Zuschauer zu spät erkennbar gewesen, so die ZAK.