In seiner Sitzung am 21.Juli 2011 hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Genehmigung des Unterhaltungsspartenprogramms „3D The Channel“ (bisher: „tv.traveller“) um acht Jahre verlängert. Veranstalter ist die Hollywood Cinema.tv GmbH. Dies gab die BLM in einer Pressemeldung bekannt.
Das Programm, das überwiegend Eigenproduktionen von Event-, Lifestyle-, Reise- und Sportkurzprogramme bietet, soll in 3D gesendet werden
Der Medienrat traf u. a. auch folgende Entscheidungen:
Verlängerung der Genehmigung des Lokalfernsehangebots „Allgäu-TV“
Die Genehmigung der Allgäu-TV GmbH & Co. KG zur Verbreitung des lokalen/regionalen Kabelfernsehprogramms und Fernsehfensters „Allgäu-TV“ wurde ebenfalls um acht Jahre verlängert.
Allerdings erfolgte die Verlängerung unter Vorbehalt: Künftig soll zusätzlich ein überregionales Programm angeboten werden, das pro Woche ein bis zwei Stunden Sendezeit erhalten soll, sowie mindestens eine Wiederholung jeweils außerhalb der Kernsendezeit zu einem späteren Zeitpunkt. Die Integration überregionaler Programmteile soll die Möglichkeiten der weiteren Entwicklung der Lokalfernsehfinanzierung offen halten.
Gesellschafter der Allgäu TV GmbH & Co. KG sind die rta.media GmbH (56 %), die Sankt Ulrich Verlag GmbH (30 %) und die RT 15 GmbH (14 %).
Ebenfalls um acht Jahre verlängert ist die Genehmigung des lokalen Kabelfernsehens im BK-Netz Ludwigsstadt. Veranstalter und Inhaber der Kabelanlage ist Herr Gerhard Korn. An die Kabelanlage in Ludwigsstadt sind derzeit 793 Wohneinheiten angeschlossen.
Novellierung des ALM-Statuts und der Finanzierungssatzung
Auch der Novellierung des ALM-Statuts und der Finanzierungssatzung wurde in der Sitzung zugestimmt.
„Das ALM-Statut stellt den Gesellschaftervertrag für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ALM dar und regelt die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten. Die Finanzierungssatzung regelt die Zuverfügungstellung der notwendigen personellen und sachlichen Mittel für die Organe der Landesmedienanstalten und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben“, so die Pressemeldung der BLM.
„Die Novellierung des Statuts und der Satzung tragen dem Umstand Rechnung, dass das ALM-Statut gleichzeitig auch Gesellschaftervertrag für die ALM GbR ist und das kein Umsatzsteuerpflicht begründendes Leistungsaustauschverhältnis zwischen den Medienanstalten, den Kommissionen und der in der Rechtsform der GbR geführten ALM besteht“, so die Meldung weiter.
Änderung der Kanalbelegungssatzung
Zudem wurde eine Änderung der Kanalbelegungssatzung beschlossen. Künftig können sich alle über Satellit verbreiteten Fernsehprogramme für die vier Kabelkanäle bewerben, die nach den Vorgaben des § 6 KBS zu belegen sind:
– ein deutschsprachiges Spartenprogramm Information/Bildung,
– ein deutschsprachiges Spartenprogramm Sport,
– ein deutschsprachiges Spartenprogramm Unterhaltung und
– ein deutschsprachiges Spartenprogramm Unterhaltung mit besonderer Zielgruppenorientierung.
Auch ein Teleshopping-Programm oder ein Telemedium soll hinzukommen. Auf der Webseite der BLM soll eine öffentliche Ausschreibung zur Auswahl der berücksichtigungsfähigen Spartenprogramme durchgeführt werden, so die Mitteilung der BLM.