Die Hetzschrift „Mein Kampf“ von Adolf Hitler bleibt auch 70 Jahre nach dessen Todesjahr verboten. Am 8. Januar erscheint eine Ausnahme, herausgegeben vom Institut für Zeitgeschichte.

Mein Kampf - Adolf Hitlers „Mein Kampf“ bleibt verboten©-asrawolf-Fotolia
Mein Kampf – Adolf Hitlers „Mein Kampf“ bleibt verboten©-asrawolf-Fotolia

Auch wenn am 1. Januar 2016 die Urheberrechte an Adolf Hitlers Buch „Mein Kampf“ gemäß § 64 UrhG erlöschen, ist nicht damit zu rechnen, dass eine Neuauflage seiner Hetzschrift in den Bestsellerlisten zu finden sein wird. Grundsätzlich ist die Urheberrechtsposition zeitlich begrenzt, sodass nach Ablauf einer gesetzlichen Frist, nämlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, die so genannte Gemeinfreiheit automatisch eintritt. Zwar wird bereits seit längerer Zeit vor diesem Erlöschen der Urheberrechte gewarnt, jedoch bleibt „Mein Kampf“ in Deutschland verboten.

Neuauflagen von „Mein Kampf“ auch nach dem 1. Januar 2016 verboten

Das Jahr 2016 wird nicht, entgegen vieler Spekulationen, mit einem Run auf Hitlers „Mein Kampf“ beginnen. Das in München ansässige Institut für Zeitgeschichte wird am 8. Januar 2016 eine kritisch editierte, und mit tausenden wissenschaftlichen Bemerkungen versehene Ausgabe herausgeben. Diese überarbeitete Kommentierung kann demnach ohne Sorge betrachtet werden, da dieses Werk eher als Gegenpol zu der ursprünglichen Schrift Hitlers zu verstehen ist.

Nur geringe Auflage der überarbeiteten Version

Auch die Herausgeber erwarten keinen allzu großen Ansturm der Käuferschaft auf dieses Werk. Dies lässt sich anhand der geringen Startauflage abzeichnen, welche zwischen 3.500 und 4.000 Exemplaren liegen wird. Der Verkaufspreis in Höhe von 59 Euro verhindert ebenfalls einen raschen Ausverkauf des Werkes.

Im Ausland und im Internet erhältlich

Die US-Militärverwaltung hat 1945 das Vermögen Hitlers eingezogen, die Rechtsnachfolge trat im Folgenden das bayerische Finanzministerium an. Eine Neuauflage des Werkes „Mein Kampf“ wurde bisher unter Heranziehung des Schutzgedankens durch das bayerische Finanzministerium verhindert. Inwiefern jedoch dieser Schutzgedanke weiterhin erfolgreich angeführt werden kann, erscheint fraglich, da eine fremdsprachige Ausgabe in sämtlichen Ländern verfügbar ist. Zudem wird auch im Internet „Mein Kampf“ legal angeboten. Bei tatsächlichem Interesse an der Lektüre dieser Hetzschrift, war auch bisher die Möglichkeit gegeben, es zu lesen.

Verbot unkommentierter Neuausgaben

Das weiterlaufende Verbot unkommentierter Neuauflagen ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch. In § 130 StGB heißt es; „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe (…) zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert (…) wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahre bestraft.‟

Dieser in §130 StGB dargelegte Tatbestand wird durch Hitlers „Mein Kampf“ unproblematisch erfüllt. Eine solche unkommentierte Neuauflage hätte eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB zur Folge.

Trotz Ablauf der Urheberrechtsposition gemäß § 64 UrhG ist somit gewährleistet, dass es nicht zu einer unkommentierten Neuauflage von „Mein Kampf” kommen wird. (THS)

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