Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat die Drittsendezeiten bei Sat.1 erneut ausgeschrieben.
Nach dem Streit um die Drittsendezeiten bei Sat. 1 hat die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz diese erneut ausgeschrieben.
Meinungsvielfalt durch Drittsendezeiten
Sat.1. ist, wie alle Privatsender ab einem einen bestimmten Zuschaueranteil (10% je Sender bzw. 20% je Sendergruppe), laut Rundfunkstaatsvertrag zur Ausstrahlung von Sendungen externen Programmanbieter verpflichtet. Damit soll die Meinungsvielfalt gewahrt werden. Die Vergabe der Drittsendezeiten wird von der LMK in einem mehrstufigen Zulassungsverfahren vorgenommen.
Zuletzt hatten die Firmen „News and Pictures“ und „DCTP“ 2013 den Zuschlag erhalten. Sat.1 und der unterlegene Mitbewerber N24 hatten gegen den Zulassungsbescheid Klage eingelegt.
Vergabe rechtswidrig
Im September 2014 hatte das Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz die Vergabe der Drittsendezeiten als rechtswidrig erachtet. Bei der Ausschreibung der Drittsendezeiten seien Fehler erkennbar gewesen, die offensichtlich auf die Bedürfnisse von „News and Pictures“ ausgerichtet gewesen seien. Darüber sei das Vergabeverfahren im unangemessenen Zeitdruck durchgeführt worden und die Auswahl nicht fair und ergebnisoffen erfolgt, so das Urteil damals. Seit dem Urteil werden bei Sat.1 keine entsprechenden Angebote verbreitet.
Neue Ausschreibung
Nun hat die LMK die Sendezeit für Drittveranstalter erneut ausgeschrieben. Die nun beschlossene Ausschreibung ziele auf eine Neuauswahl betreffender Drittanbieter, deren Angebote das Sat.1-Programm insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur und Information ergänzen sollen. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt des weiteren Fortgangs der anhängigen verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit, so die Meldung der LMK. (COH)