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Persönlichkeitsrechte in der Presse

Persönlichkeitsrechte spielen in der Berichterstattung der Presse eine besondere Rolle. Denn dass eine Person öffentlich bekannt ist oder im Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis bekannt wurde, heißt nicht immer, dass sie auch mit der Berichterstattung über sich einverstanden ist. Häufig kollidiert hier das Persönlichkeitsrecht mit den Presserechten sowie dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Sollten Sie sich – entweder als Betroffener oder als Vertreter der Presse – in einem solchen rechtlichen Konflikt befinden, beraten wir Sie gern. 

Auf einen Blick

  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht schützt vor unzulässiger Presseberichterstattung, sichert charakteristische Merkmale und grundlegende Rechte.
  • Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht stehen oft im Konflikt, erfordern Interessenabwägung und Berücksichtigung von Fallgruppen.
  • Unterscheidung von Intim-, Privat- und Sozialsphäre bei Presseberichterstattung über Prominente entscheidend.
  • Persönlichkeitsrecht schützt vor Belästigung durch Paparazzi und falscher Berichterstattung, erfordert Einhaltung von Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung.

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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Personen vor unzulässiger Berichterstattung durch die Presse. Es sichert charakteristische Merkmale wie Namen, Stimme, Aussehen sowie die Ehre und Privatsphäre. Ursprünglich als Grundrecht gegen staatliche Eingriffe konzipiert, beeinflusst es auch das Zivilrecht, indem es neben den absoluten Rechten Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit und Eigentum als „sonstiges Recht“ vor Verletzungen durch Dritte schützt.


Des Weiteren schützt das allgemeine Persönlichkeitsrecht eine Vielzahl von Rechten und Lebensbereichen, auf die jede Person und jedes Unternehmen zurückgreifen kann. Es ist für (Presse-)Unternehmen und Privatpersonen in sozialen Medien von großer Bedeutung. Trotzdem haben auch Presseorgane ein erhebliches Interesse daran, ihre grundrechtlich geschützte Arbeit zu leisten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerecht zu werden, was durch die Grundrechte aus Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt wird.

Link zum YouTube-Video Persönlichkeitsrecht
YouTube-Video: Deine Rechte bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts | WBS – Die Experten

Kommt es zu einer Interessenkollision zwischen den beiden grundrechtlich geschützten Positionen des Persönlichkeitsrechts und des Presserechts, so nimmt die Rechtsprechung regelmäßig eine Interessenabwägung im Einzelfall vor. Dabei haben sich verschiedene Fallgruppen herausgebildet, die eine Beurteilung im Einzelfall handhabbarer machen. 

Was für Fallgruppen es gibt und welche Bereiche genau vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umschlossen werden, können Sie ausführlich auf unserer Webseite nachlesen oder sich direkt an uns persönlich wenden. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen gerne zur Seite, sodass Sie sich in Sachen Persönlichkeitsrechte auf der sicheren Seite wägen können. 

YouTube-Video: Was darf die Presse und wo sind die Grenzen? | WBS - Die Experten
YouTube-Video: Was darf die Presse und wo sind die Grenzen? | WBS – Die Experten

☑️ Kurz und knapp: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt vor unzulässiger Berichterstattung durch die Presse und sichert charakteristische Merkmale sowie grundlegende Rechte wie Ehre und Privatsphäre, sowohl im staatlichen als auch im Zivilrecht. Es ist von großer Bedeutung für Unternehmen und Privatpersonen in sozialen Medien und wird durch die Grundrechte aus Artikel 5 des Grundgesetzes unterstützt, während die Rechtsprechung Interessenabwägungen zwischen Persönlichkeits- und Presserecht vornimmt, wobei verschiedene Fallgruppen existieren.

Privatsphäre schützen

Bei der Presseberichterstattung über prominente Personen ist es entscheidend, ob das Thema der Intim-, Privat- oder Sozialsphäre zuzuordnen ist. Je öffentlicher eine Person ist, desto eher ist die Veröffentlichung persönlicher Informationen gerechtfertigt. Allerdings sind persönliche Informationen besonders schutzbedürftig. Fälle, in denen Presse- und Meinungsfreiheit mit dem Persönlichkeitsrecht kollidieren, sind häufig. Das Persönlichkeitsrecht schützt vor Belästigung durch Paparazzi, falscher Berichterstattung und tiefgreifenden Eingriffen in die Privatsphäre. Unterschiedliche Sphären wie Intim-, Privat- und Sozialsphäre helfen, die Grenzen zu bestimmen, ab wann ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht vorliegt.

Stalking

❓Wurden Sie selbst in Ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt? Möchten Sie als Journalist über eine Person berichten und sind unsicher, ob Sie dies dürfen? Nehmen Sie unsere umfassende Beratung zum Thema Privatsphäre und Persönlichkeitsrecht in Anspruch, um sich auf der rechtssicheren Seite zu bewegen. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen gerne Rede und Antwort.

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Verdachtsberichterstattung

Personen, die unter Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, gelten in Deutschland vor dem Gesetz solange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Deshalb ist es gerade für Journalisten und Blogger oft wichtig, den Verdächtigen so lange Anonymität zu gewährleisten, bis ein eindeutiges Ergebnis der Ermittlungen vorliegt. Denn auch, wer sich als Verbrecher entpuppen sollte, ist solange durch sein Persönlichkeitsrecht vor Rufschädigung durch Presseberichterstattungen geschützt, bis seine Schuld bewiesen ist. 

Dem gegenüber steht das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit, über begangene Straftaten und deren Aufklärung auf dem Laufenden gehalten zu werden. Wer aber als Presseorgan die sog. Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht einhält, muss mit hohen Bußgeldern und Abmahnungen rechnen. Bei Fragen rund um das Thema Verdachtsberichterstattung steht Ihnen die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE gerne zu einer umfassenden und fachspezifischen Beratung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Sie sich als Journalist oder Blogger stets auf der rechtssicheren Seite bewegen.

Weitere Informationen zu Persönlichkeitsrechten in der Presse

Privatsphäre schützen

Das Persönlichkeitsrecht kann Personen vor Belästigung durch Paparazzi, falscher Berichterstattung oder zu tief gehenden Eingriffen in ihre Privatsphäre schützen. Hier erfahren Sie, wo die Grenzen des öffentlichen Interesses liegen und wann die Presse über Personen berichten darf.

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Verdachtsberichtserstattung

Personen, die unter Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, gelten in Deutschland vor dem Gesetz solange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist. Daher muss die Presse bei Berichten über Straftäter besondere Sorgfaltspflichten einhalten.

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