Im dritten Quartal 2011 hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) insgesamt 27 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Davon entfallen 24 auf den Rundfunk- und drei auf den Telemedienbereich, so die Meldung der KJM.
Rundfunk
In folgenden Fällen stellte die KJM eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige (Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr) fest:
Bei der ProSieben-Sendung „Galileo“ (19.10 Uhr) wurden zwei Beträge beanstandet, darunter ein 15 Minuten langer Beitrag über „Die härtesten Gefängnisse der Welt“. Dort wurden viele massive und drastische Gewaltszenen gezeigt und Tötungshandlungen beschrieben, die aus Jugendschutz-Perspektive problematisch seien. Die realen Bilder können auf Kinder und Jugendliche besonders emotionalisierend und belastend wirken und sie nachhaltig ängstigen, so die Ansicht der KJM.
Der andere Galileo-Beitrag beschäftigte sich mit „Methoden zum Töten“. Anhand von Ausschnitten des Filmes „True Lies“ mit Arnold Schwarzenegger, der bis vor kurzem indiziert war, sollte untersucht werden, welche Tötungsarten auch in Realität funktionieren würden. Aufgrund der mehrfachen Wiederholung einer Genickbruchmethode und der Wurf mit einem Sägeblatt hätte der Beitrag erst ab 22 Uhr gezeigt werden dürfen, so die KJM.
X-Diaries wieder beanstandet
Ebenfalls im dritten Quartal wurde auch die RTL2 Sendung „X-Diaries – love, sun & fun“ beanstandet. Die beanstandeten Folgen liefen montags bis freitags um 19 Uhr und wurden in der Folgewoche um 12 Uhr – direkt vor der Ausstrahlung verschiedener Zeichentrickserien – wiederholt. In dem Scripted Reality-Format spielen Laiendarsteller Erlebnisse an Urlaubsorten nach, was gerade jüngere Zuschauer nicht unbedingt realisieren könnten, so die KJM. In insgesamt sechs „X-Diaries“-Folgen wurde eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-Jährige (Sendezeitgrenze 22 bis 6 Uhr) und in weiteren zehn „X-Diaries“-Fällen eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr) festgestellt. Nach Ansicht der KJM sei die aufdringliche Darstellung der Themen Sex und Alkohol und die derbzotige Sprachwahl Grund für die Beanstandung. Zudem könne die nicht zu erkennenden Fiktionalität für jüngere Zuschauer eine „sozialethische Desorientierung“ bewirken, so die Meldung weiter.
Aufgrund dieser Prüfentscheidungen der KJM prüfte die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) spätere „X-Diaries“-Folgen vor Ausstrahlung.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr) stellte die KJM auch in einer Ausgabe der Sendung „MTV Home“ (17 Uhr) fest. In einem Bericht waren die Moderatoren auf der Erotikmesse „Venus“, wobei Handlungs- und Deutungsmuster, problematische Verhaltensweisen, Einstellungen und Rollenmuster nahegelegt würden, die aus Jugendschutz-Perspektive problematisch seien.
Auch die Trailer für ein „CSI-Event“, die im Tagesprogramm von RTL ausgetsrahlt wurden, seien entwicklungsbeeinträchtigend für unter 12-Jährige. Die Werbung für die amerikanischen Forensik-Krimiserien „CSI: Miami“, „CSI: New York“ und „CSI: Den Tätern auf der Spur“, sei aufgrund der indirekten Präsenz von Gewalt und Tod und dem Fehlen von entlastenden Momenten oder einem Happy End für jüngere Zuschauer problematisch.
Die Zeichentrickserie „Familiy Guy“ im Tagesprogramm von Viva wurde ebenfalls in zwei Fällen beanstandet. In der Folge „Peters Tochter“ erschießt Familienoberhaupt Peter plötzlich seine Tochter, in einer anderen Szene misshandelt er eine Freundin von ihr mit einem Feuerlöscher. Kinder unter 12 Jahren könnten durch die drastischen Gewaltdarstellungen verängstigt und verunsichert werden, andere Szenen hätten sozialethisch desorientierende Effekte. Somit sei diese Episode als entwicklungsbeeinträchtigend einzustufen. Auch die Doppelfolge „Stewie killt Lois / Lois killt Stewie“ wurde beanstandet.
Im Hörfunk beanstandete die KJM eine Ausgabe der 89.0 RTL Morningshow (6 bis 10 Uhr) mit dem Titel „Die spektakulärste Morningshow aller Zeiten: Die erste Penistätowierung im Radio!“.
Telemedien
Zwei der beanstandeten Verstöße bei Telemedien beinhalteten einfache Pornographie und verstießen somit gegen den JMStV. Ein Angebot stellte aufgrund entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte einen Verstoß gegen die Bestimmungen des JMStV dar. Er betraf die Homepage eines Radiosenders.
In zwölf Fällen sei das Verfahren eingestellt worden, da jugendschutzrelevante Inhalte nach der Anhörung des Anbieters entfernt worden und auch die weiteren Voraussetzungen für eine Einstellung (kein absolut unzulässiges Angebot, kein Wiederholungstäter) gegeben waren, so die Meldung der KJM.
Je nach Art und Schwere der Verstöße beschloss die KJM Beanstandungen, Untersagungen und/oder Bußgelder. Die entsprechenden Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren führen die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten durch. Strafrechtlich relevante Inhalte gibt die KJM an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab, so die Meldung weiter.