Rammstein hat die Stadt Dortmund vor dem Verwaltungsgericht Dortmund verklagt, weil sie in zwei Konzerten nicht den Song „Ich du dir weh“ spielen durfte. Zudem duften sie in der Halle nicht das zugehörige CD-Album „Liebe ist für alle da“ verkaufen.
Im vorliegenden Fall hatte laut Medienberichten das Ordnungsamt der Stadt Dortmund in zwei Konzerten ein Aufführungs- und Verkaufsverbot erlassen, die am 06.02.2010 und 07.02.2010 in der Westfalenhalle stattgefunden haben. Die Ordnungsverfügung war damit begründet worden, dass der Song „Ich tu dir weh“ auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien stand.
Rammstein beruft sich jetzt darauf, dass der Song mittlerweile nicht mehr im Index aufgeführt ist. Dies kommt daher, weil die Band zwischenzeitlich über ihre Rechteinhaberin Universal Music GmbH die Entfernung per Eilentscheidung vor dem Verwaltungsgericht Köln (Az. 22 L 1899/09) durchsetzen konnte. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 25.10.2011 (Az. 22 K 8391/09) bestätigt. Rammstein begehrt nunmehr vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Feststellung, dass die Ordnungsverfügung deshalb rechtswidrig gewesen ist. Vermutlich möchte sie die Stadt Dortmund auf Schadensersatz verklagen, wenn sie den Prozess gewinnt.
Interessant ist, dass Rammstein bereits jetzt geklagt hat, obwohl das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln noch nicht rechtskräftig ist.
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