Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg teilt die Einschätzung des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), der nach interner juristischer Prüfung einen Wahlwerbespot der NPD als volksverhetzend eingestuft hatte. Daraufhin hatte der rbb eine Ausstrahlung des Spots abgelehnt. Das OVG bekräftigte nun die entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. August. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist unanfechtbar. Der NPD bleibt allerdings noch der Gang zum Verfassungsgericht.

Dem Spot sei „allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen“, heißt es in der Urteilsbegründung.

„Wir wehren uns gegen strafbare Inhalte in unserem Programm. Die Gerichte unterstützen uns nun auch in zweiter Instanz. Darüber freuen wir uns“, sagt rbb-Intendantin Dagmar Reim.

Wahlwerbespots laufen grundsätzlich außerhalb der redaktionellen Verantwortung des Senders. Für den Inhalt tragen allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Unbeschadet dessen kann der Sender die Ausstrahlung ablehnen, wenn der Spot einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält, so die Meldung des rbb.