In Berlin hat der Wahlkampf begonnen. Die öffentlich-rechtlichen Sender sind im Zuge davon zur Ausstrahlung von Wahlwerbespots verpflichtet, der Rundfunk Berlin-Brandenburg werde den von der NPD eingereichten Spot aber nicht ausstrahlen, so eine Pressemitteilung des Senders.
Nach eingehender Prüfung durch das rbb-Justitiariat habe man sich gegen die Ausstrahlung entschieden, da der NPD-Spot nach Auffassung des rbb offenkundig gegen geltendes Recht verstoße: „Der Spot erweckt den Eindruck, dass dort genannte und gezeigte Straftaten ausschließlich von ausländischen Mitbürgern begangen wurden und ist damit geeignet, diesen Teil der Bevölkerung zu beschimpfen, verächtlich zu machen oder zu verleumden. Er erfüllt damit den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB)“, so die Begründung des rbb.
Die Partei kündigte an, die nötigen Rechtsmittel einzulegen. Nach einem Bericht des Branchendiensts Horizont.net sei allerdings bislang noch keine Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingegangen.
Grundsätzlich tragen für den Inhalt der Wahlwerbespots allein die Parteien die volle rechtliche Verantwortung. Falls die Wahlwerbung aber einen evidenten und schwerwiegenden Verstoß gegen die allgemeinen Gesetze enthält, kann die Ausstrahlung abgelehnt werden.