Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat bei der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) Anträge für die Verbreitung von regionalisierter Werbung in den Programmen von ProSieben, Sat.1 und Kabel1 gestellt. Nun werden in den nächsten Wochen betroffene Medien und Verbände in Baden-Württemberg angehört, dann wird der Vorstand der LFK eine Entscheidung treffen.

Es handele sich bei den eingereichten Lizenzanträgen um zeitlich befristete, 18 Monate dauernde Pilotversuche, so die Meldung der LFK. Man wolle im Rahmen dessen auch die wirtschaftlichen Auswirkungen von regionalisierter Werbung auf dem regionalen Markt untersuchen.

LFK-Präsident Thomas Langheinrich sagte dazu: „Das Landesmediengesetz in Baden-Württemberg fordert grundsätzlich für ein landesweites Programm auch regionalisierte redaktionelle Programminhalte. Insbesondere im Hinblick auf einen auf den Versuchszeitraum folgenden generellen Zulassungsantrag müsste daher geklärt werden, wie eine Kombination aus redaktionellen Inhalten und Werbung aus Baden-Württemberg letztendlich realisiert werden soll.“

Vorhaben in der Kritik

Die ProSiebenSat.1-Gruppe hatte mit ihrem Vorhaben, regionalisierte Werbung schalten zu wollen, viel Kritik, gerade bei den Verbänden der privaten Radios, geerntet. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hatte diesen Sommer darauf verwiesen, dass eine Ausstrahlung von regionalisierter Werbung nicht über die bereits bestehenden, bundesweiten Lizenzen gedeckt sei, so die Meldung weiter.

Die ZAK verwies daraufhin an die Zuständigkeit der regionalen Landesmedienanstalten, die einzelne landesweite Lizenzen ausstellen müssen. Die ProSieben.Sat.1-Gruppe hatte gegen die Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, so die Meldung der LFK weiter.

Im Frühjahr hatte die LfM die Testphase für die regionalisierte Werbung genehmigt. LfM-Direktor Dr. Jürgen Brautmeier betonte damals, dass es sich bei der Zulassung des Testbetriebs um einen rein technischen Test handele und keine Zulassung regionaler Programmelemente von bundesweiten Veranstaltern darstelle, so die Meldung weiter. “Die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen schließt regionalisierte Programmeinblendungen auf nationalen Sendern ohne eine neue separate Zulassung aus”, so Brautmeier damals.