Im Streit um die Einbindung des so genannten Like-Buttons auf der Facebook Fanseite des Landes Schleswig-Holstein liegt nun auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vor. Das Gutachten befasst sich zum einen mit der Zulässigkeit des Like-Buttons, wirft aber gleichzeitig die Frage nach der Zuständigkeit des ULD in diesem Zusammenhang auf.
Das vom schlewig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert geführte Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte im August ein Arbeitspapier veröffentlicht, in welchem es der Plattform Facebook vorwarf, mit dem Einsatz des so genannten Like-Button gegen deutsches Datenschutzrecht zu verstoßen. In einer Pressemitteilung drohte das ULD Webseitenbetreibern, die den Like-Button weiterhin verwenden, mit der Durchsetzung von Bußgeldern.
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Blumenthal gab daraufhin beim wissenschaftlichen Dienst ein Gutachten in Auftrag, welches vor allem die datenschutzrechtliche Situation des Like-Buttons durchleuchten sollte. Eine klare Antwort auf die datenschutzrechtlichen Fragen vermag das nun vorliegende Gutachten indes nicht zu geben. Vielmehr wird betont, dass aktuelle Streifragen des Datenschutzrechts umstritten sind und von Gerichten in wesentlichen Punkten noch nicht geklärt wurden. Die klare datenschutzrechtliche Bewertung des Buttons durch das ULD wird im Gutachten jedoch nicht geteilt. Gleichzeitig kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass das ULD nicht die Zuständigkeit für die Verhängung von Bußgeldern haben dürfte.
Indessen bekommt das ULD Schützenhilfe von der Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die das Unternehmen Facebook aufforderte, den Datenschutz in ganz Europa zu verbessern. Gleichzeitig beharrte sie auf einer europäischen Lösung; eine Sonderregelung, die nur das Land Schleswig-Holstein beträfe, wäre absurd, so die Ministerin. Ohnehin ist das das Gerücht, Facebook erwäge Veränderungen bei Nutzerdaten aus Schleswig-Holstein, vom Tisch. Entsprechende Berichte einer „Insellösung“ hat Facebook ausdrücklich dementiert.