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Impressum in den sozialen Netzwerken einbinden

In den vergangenen Jahren führte ein Thema immer wieder zu Diskussionen und hatte teure Abmahnungen zur Folge: die Impressumspflicht in Social Media. Bis vor einiger Zeit bestand Streit darüber, wann für Profile in sozialen Netzwerken überhaupt ein Impressum erforderlich ist. Mittlerweile ist die Rechtsprechung recht eindeutig – auch in den sozialen Medien ist ein Impressum Pflicht. Doch wie kann das Impressum bei Facebook, Twitter, Instagram oder YouTube rechtskonform eingebunden werden? 

Auf einen Blick 🔍

  • Impressumspflicht: Betreiber von Webseiten und Social-Media-Accounts müssen ein Impressum bereitstellen, um rechtliche Transparenz zu gewährleisten.
  • Bußgelder & Abmahnungen: Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann teure Abmahnungen und Strafen nach sich ziehen.
  • Besonderheiten bei Social Media: Auch Profile auf Instagram, Facebook & Co. benötigen oft ein Impressum – idealerweise verlinkt in der Bio.
  • WBS.LEGAL hilft!: Unsere Experten beraten und verteidigen dich bei Abmahnungen oder rechtlichen Fragen rund ums Impressum.

Das Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht. Fehlende oder fehlerhafte Anbieterkennzeichnungen führen schnell zu Abmahnungen und haben schon vielfach Gerichte beschäftigt.

Braucht man auch in Social Media ein Impressum?

Die Impressumspflicht betrifft alle, die ihr Social-Media-Profil nicht rein privat nutzen. Sobald geschäftliche oder journalistische Inhalte veröffentlicht werden, ist ein Impressum Pflicht (§ 5 TMG, § 18 MStV).

Reine private Webseiten und Social-Media-Profile ohne Gewinnerzielungsabsicht brauchen hingegen kein Impressum.

Welche Pflichtangaben gehören in das Impressum in Social Media? 

In das Impressum in den sozialen Medien gehören dieselben Angaben nach § 5 Abs. 1 TMG bzw. § 55 Abs. 2 RStV wie in die Impressen von Webseiten auch. Welche Angaben sie dann benötigen, steht zunächst in § 5 Abs. 1 TMG. Vereinfacht beschrieben sind dies folgende: 

  • Name und Anschrift
  • Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen (bei juristischen Personen)
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Falls relevant: Aufsichtsbehörde, Handelsregistereintrag o.ä.
  • Umsatzsteuer-ID
  • Hinweis auf die Möglichkeit der europäische Online-Streitbeilegung

Zusätzlich gilt für journalistisch-redaktionelle Inhalte (§ 55 Abs. 2 RStV) eine Impressumspflicht – unabhängig von einer geschäftlichen Nutzung. Hier muss ein Verantwortlicher benannt werden.

Das Impressum muss leicht erkennbar und direkt erreichbar sein. Viele Plattformen bieten hierfür spezielle Felder an. Es ist jedoch sinnvoll, zusätzlich einen Link zum Impressum der eigenen Website einzufügen, da Plattformen ihre Darstellungsoptionen jederzeit ändern können.

Mehr Informationen im Impressum finden Sie auch hier: Impressumspflicht bei Webseiten

Wie kann ich das Impressum in den sozialen Medien sicher einbinden?

Wie auf Webseiten muss das Impressum in sozialen Netzwerken leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Da Plattformen ihre Gestaltung vorgeben, muss das Impressum mit den vorhandenen Möglichkeiten eingebunden werden. Grundsätzlich genügt es, wenn es mit maximal zwei Klicks erreichbar ist. Inzwischen bieten viele Netzwerke spezielle Felder für geschäftliche Nutzer an.

Wichtig: Das Impressum muss auch in Apps abrufbar sein, da viele Nutzer soziale Netzwerke mobil verwenden.

Darüber hinaus ist es aber dennoch sinnvoll, innerhalb des Impressums noch einmal einen zusätzlichen Link auf das Impressum, welches auf der Website hinterlegt ist, zu setzen. Denn die Darstellungsform des Impressums bestimmt das soziale Netzwerk und kann sie damit auch jederzeit ändern. Somit könnten die Informationen unübersichtlich werden. 

Die Umsetzung kann auf verschiedene Möglichkeiten erfolgen:

  • Es kann ein sprechender Link verwendet werden: „www.musterseite.de/impressum“.
  • Weiterhin gibt es die Möglichkeit, vor den Link einen aufklärenden Zusatz zu setzen: „Impressum: www.musterseite.de“.
  • Der Link kann auf das Wort „Impressum“ gelegt werden. 

Sollten sich mehrere Stellen für die Platzierung des Impressums anbieten, so sollten alle genutzt werden, um eine rechtssichere Gestaltung zu gewährleisten. Auch sollte im laufenden Betrieb auf Designänderungen der Plattform-Betreiber geachtet werden, da dies auch zu einer Verschiebung des Links führen kann.

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Anleitung: Impressum auf Facebook einbinden

Facebook

Früher war es schwierig, die Impressumspflicht auf Facebook-Seiten zu erfüllen, da die Angaben nur unter „Info“ hinterlegt wurden – rechtlich war dies umstritten.

Inzwischen bietet Facebook eine eigene Impressums-Rubrik für geschäftliche Profile und Fanpages. Diese kann einfach genutzt werden, indem die erforderlichen Angaben direkt im dafür vorgesehenen Feld eingetragen werden. So geht’s:

  1. Info-Rubrik öffnen: Klicke auf die Rubrik „Info“ im Profil.
  2. Kategorien bearbeiten: Es öffnet sich ein Katalog mit verschiedenen Kategorien, die entweder personalisiert sind oder bearbeitet werden können.
  3. Impressumsfeld finden: Unter „Weitere Infos“ gibt es ein personalisierbares Feld mit dem Titel „Impressum“.
  4. Pflichtangaben eintragen: Trage hier alle gesetzlichen Informationen zur Anbieterkennzeichnung ein.
  5. Speichern: Mit einem Klick auf „Änderung speichern“ wird das Impressum hinterlegt.
  6. Abrufbarkeit prüfen: Das Impressum erscheint am linken Rand des Profils im Bereich „Info“.
  7. Impressum aufrufen: Nutzer können es über den Link „Impressum“ direkt einsehen.
YouTube-Kanal WBS

Anleitung: Impressum auf YouTube einbinden

YouTube-Kanalbetreiber können ihr Impressum unter „Kanalinfo“ als Link hinterlegen, der zur eigenen Website führt. Nutzer müssen dazu erst auf „Kanalinfo“, dann auf „Impressum“ klicken, um die Anbieterinformationen einzusehen.

Da die Rechtsprechung einen Link unter „Info“ als nicht ausreichend ansieht, sollte zusätzlich ein direkter Impressums-Link auf der Webseite eingebunden werden.

YouTube
  1. Kanal öffnen: Auf den Kreis mit dem Kanalsymbol rechts oben klicken.
  2. Mein Kanal aufrufen: Auf das erste Feld „Mein Kanal“ klicken.
  3. Kanal anpassen: Das blaue Feld „Kanal anpassen“ auswählen.
  4. Einstellungen öffnen: Auf das Zahnrad-Symbol am rechten Rand der vereinfachten Kanalübersicht klicken.
  5. Layout anpassen aktivieren: Die Funktion „Kanal-Layout anpassen“ einschalten (von grau zu blau).
  6. Speichern: Die Änderungen sichern – die Kanalübersicht sollte nun die Möglichkeit zum Einbinden eines Impressums bieten.
  7. Profilbanner bearbeiten: In der oberen rechten Ecke des Banners auf den Stift klicken.
  8. Links bearbeiten: Die Option „Links bearbeiten“ auswählen.
  9. Benutzerdefinierte Links hinzufügen: In den Einstellungen des Kanals die Rubrik „Benutzerdefinierte Links“ auswählen (ggf. erneut auf „Kanal anpassen“ klicken).
  10. Link einfügen: Auf „Hinzufügen“ klicken, einen Titel (z. B. „Impressum“) und die URL eingeben.
  11. Speichern: Auf „Fertig“ klicken – das Impressum erscheint nun unten rechts im Kanalbanner und ist für externe Personen anklickbar.

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Checkliste Social Media

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Anleitung: Impressum auf Instagram einbinden

Auf Instagram gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Impressum einzubinden. In der „Biographie“ kann es hinterlegt werden, jedoch ist diese auf 150 Zeichen begrenzt – meist zu wenig für die vollständigen Pflichtangaben. Alternativ kann ein Link zur Impressumsseite eingefügt werden, doch dieser ist nicht anklickbar.

Gerichte wie das OLG Koblenz (Az. 9 W 426/16) und das OLG München (Az. 29 U 2498/16) haben entschieden, dass ein Impressumslink anklickbar sein muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Daher ist die alleinige Platzierung in der Biographie nicht empfehlenswert, sondern nur als Ergänzung sinnvoll.

Instagram

Rechtssicherer ist es, den Link in der Rubrik „Webseite“ des Profils zu hinterlegen, da er dort anklickbar ist. So geht’s:

  1. Profil bearbeiten: Auf der Startseite des Profils auf „Profil bearbeiten“ klicken.
  2. Webseite eintragen: Im Feld „Webseite“ den Link zum Impressum auf der eigenen Webseite einfügen.
  3. Sprechenden Link verwenden: Der Link sollte das Wort „Impressum“ enthalten, um klar erkennbar zu sein.
  4. Anklickbaren Link prüfen: Die eingetragene Webseite wird blau hinterlegt und ist für Nutzer direkt anklickbar.
  5. Zusätzlicher Hinweis in der Bio: Im Feld „Biographie“ oder „Steckbrief“ den (nicht anklickbaren) Link erneut einfügen und mit „Impressum“ kennzeichnen.
  6. Speichern: Auf den grünen Button „Absenden“ klicken.

Wir sind bekannt aus


Anleitung: Impressum auf Twitter einbinden

Bei Twitter muss der Nutzer anders vorgehen. Hier gibt es die Möglichkeit, einen Link in den Profil-Info-Text einzubetten. 

  1. Profil bearbeiten: Auf „Profil bearbeiten“ klicken.
  2. Bio-Feld öffnen: In das erste Feld unterhalb des Namens („Bio“) klicken.
  3. Impressum hinzufügen: „Impressum:“ einfügen und dahinter die URL zum Impressum auf der Website setzen.
  4. URL-Länge beachten: Lange URLs können auf mobilen Geräten abgeschnitten werden und sind abmahngefährdet. Daher empfiehlt es sich, die URL über www.bitly.com zu kürzen und die verkürzte Version einzufügen.
  5. Speichern: Auf „Änderung speichern“ klicken.
  6. Prüfen: Der Link erscheint nun auf der Profil-Startseite unterhalb des Nutzerbildes.
Twitter

Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Social Media-Profils

Die Rechtsprechung verlangt inzwischen auch bei ihrem geschäftsmäßigen Auftritt in den sozialen Medien die Einbindung eines Impressums. Häufig ist dies jedoch nicht so einfach, zumal sich die Designs der sozialen Netzwerke häufig ändern. 

Haben Sie Fragen zur Gestaltung Ihres Impressums in den sozialen Medien? Gern beraten wir Sie hierzu umfassend oder erstellen gleich Ihr Impressum, das auch inhaltlich alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. So können Sie der Gefahr einer teuren Abmahnung entgehen.Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen telefonisch eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Fragen an.

Das Expertenteam um Rechtsanwalt Prof. Christian Solmecke steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

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