Detektive und auch andere Personen – wie eifersüchtige Ehepartner oder allzu besorgte Eltern – sollten sich mit dem heimlichen Anbringen von GPS-Sendern etwa am Auto lieber zurückhalten. Denn dieses sogenannte GPS-Tracking ist normalerweise strafbar. Dies hat heute der BGH klargestellt.

 

GPS Tracking Ortung
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Vorliegend hatten zwei Detektive im Rahmen ihrer Aufträge in 29 Fällen einen GPS-Sender an das Auto von Zielpersonen montiert-ohne diese darüber zu informieren. Dabei ging es ihnen darum, von diesem Bewegungsprofile zu erstellen. Das Landgericht Mannheim verurteilte sie mit Urteil vom 18.10.2012 (Az. 4 KLs 408 Js 27973/08) zu einer Freiheitsstrafe wegen Verstoßes gegen § 43 Abs.2 Nr. 1 BDSG, § 44 Abs. 1 BDSG. Hierzu führte das Gericht an, dass es sich bei den GPS-Daten um personengeschützte Daten handele.

Die beiden Detektive legten gegen dieses Urteil Revision ein.

Der Bundesgerichtshof verwies im heutigen Urteil vom 04.06.2013 (Az. 1 StR 32/13) zunächst einmal darauf, dass das heimliche Anbringen eines GPS-Senders zur Personenüberwachung an einem fremden Auto normalerweise strafbar ist. Das gilt aber nicht immer. Es sind Ausnahmesituationen denkbar, in denen es an dem hierfür erforderlichen unbefugten Handelns fehlt. Hierzu gehört insbesondere eine notwehrähnliche Situation. Da im vorliegenden Fall mangels hinreichender Feststellungen nicht überprüft werden kann, ob eine solche Ausnahme vorgelegen hat, gab der BGH der Revision statt und hob die Entscheidung des Landgerichtes Mannheim auf. Aus diesem Grunde verwies er die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichtes Mannheim zurück, damit diese Feststellungen nachgeholt werden. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Pressemitteilung des BGH.

Privatdetektiven kann daher nur angeraten werden, keine GPS-Überwachungen mehr durchzuführen. Das Gleiche gilt auch für Privatpersonen, die etwa ihren Ehepartner oder ihr Kind observieren wollen. Denn Ausnahmen wie insbesondere eine notwehähnliche Lage kommen hier nur sehr selten in Betracht. Ebenso wenig sollten Sie heimlich eine Handyortung durchführen. Daran ändert auch nichts, dass solche Tracking Systeme leicht erworben werden können.