Kurz sah es so aus, als könnten sich die beiden Parteien im Streit um die „Tagesschau“-App außergerichtlich einigen. Nach dem ersten Verhandlungstag hatte der zuständige Richter die Parteien aufgefordert, dass Gespräch zu suchen, Anfang dieses Jahres hatte man bereits eine „Gemeinsame Erklärung“ entworfen. Nach konstruktiven Gesprächsrunden habe man aber bislang kein zufriedenstellendes Verhandlungsergebnis erreicht. „Die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser derzeit offenbar bei der Frage der Textangebote in den Telemedien nicht hinter dem Verhandlungsergebnis“, so die Meldung des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

Daher sahen sich die Verlage daher gezwungen, die Klage gegen die Tagesschau-App fortzusetzen, da die vom Landgericht Köln gesetzte Frist zu einer Stellungnahme am 30. April abgelaufen sei, so die Meldung weiter.

„Es ist bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist“, so BDZV-Präsident Helmut Heinen.

 ARD weiterhin gesprächsbereit

Die ARD ist laut einer Pressemeldung weiterhin gesprächsbereit, die Fortsetzung der Verhandlung stehe nicht im Widerspruch zu einer „gemeinsamen medienpolitischen Erklärung mit den Verlegern“.

ARD-Vorsitzende Monika Piel sagte dazu: „Für mich sind mit der Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens die Gespräche mit den Verlegern keineswegs gescheitert. Die ARD ist grundsätzlich bereit, weiter zu verhandeln. Das haben die Intendantinnen und Intendanten bei Ihrer Sitzung in Frankfurt am Main auch noch einmal bekräftigt. Das Ziel aller Beteiligten ist nach wie vor, im Sinne und zur Sicherung des Qualitätsjournalismus eine vernünftige Lösung zu finden.“