Der Streit um die Tagesschau-App geht in die nächste Runde: Die ARD hat nun Berufung gegen das Verbotsurteil des Kölner Landgerichts eingelegt. 

Der NDR, der innerhalb der ARD für die Tagesschau zuständig ist und die ARD haben nun Berufung gegen das Urteil eingelegt, dies geht aus einer Meldung der ARD hervor. Die Frist für die Einreichung beim Oberlandesgericht Köln wäre am kommenden Montag abgelaufen, so ein NDR-Sprecher.

Das Kölner Landgericht hatte in seinem Urteil Anfang Oktober 2012 die Anwendung als unzulässiges, presseähnliches Angebot bezeichnet. Allerdings gab das Landgericht den acht Zeitungsverlagen nur zum Teil recht. Das Urteil bezog sich nur auf das Angebot des 15. Juni 2011, das mittlerweile nicht mehr abrufbar ist. Ein generelles Verbot der Tagesschau App lehnte das Gericht ab.

Weiterhin gesprächsbereit

ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel kündigte zudem an, man suche, trotz der Berufung, weiterhin das Gespräch. „Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns außergerichtlich einigen werden“, so Piel laut einer Pressemeldung der ARD

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung war die Klage mehrerer Zeitungsverlage beim Landgericht Köln gegen die Tagesschau-App Klage, da sie darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag sahen. Damit werde nach ihrer Ansicht der „Markt verzerrt“.