Immer wieder wehren sich Politiker dagegen, durch Satiren veralbert zu werden. Doch Erfolg haben sie selten, denn die Rechtsprechung ist seit langem klar: Wer Macht ausübt, muss sich mit satirischen Stilmitteln vorgetragene Kritik gefallen lassen, denn Meinungs- und Kunstfreiheit sind tragende Säulen einer freien Gesellschaft. Doch ist es auch erlaubt, ein komplettes Interview mit einer Spitzenpolitikerin zu erfinden? Ja, entschied jetzt das LG Hamburg.
Das frei erfundene „Interview“ eines Online-Magazins mit der Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt darf weiterhin veröffentlicht werden, entschied jetzt das Landgericht (LG) Hamburg (Urt. v. 25.07.2022, Az. 324 O 85/22).
Das Online-Magazin „Tichys Einblick“, das immer wieder mit gegen Grünen-Politiker gerichteten Beiträgen auffällt, veröffentlichte im September 2021 ein Interview mit der heutigen Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt. Betitelt war der Beitrag mit „Grüne wollen staatliche Gutscheine für Putzhilfen“. Die Grünen-Politikern erläutert in dem Gespräch ihre Idee, dass bedürftige Haushalte künftig staatliche Gutscheine für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen oder Rasenmähen erhalten sollen. Das Problem: Das Interview hatte nie stattgefunden, sondern war frei erfunden.
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Interview war mit „Achtung Satire!“ überschrieben
„Tichys Einblick“ hatte das Interview allerdings auch in verschiedener Weise als unecht gekennzeichnet. So fand sich unmittelbar oberhalb der Überschrift eine – kleiner gedruckte – Kopfzeile mit dem Inhalt „Achtung Satire! Achtung Satire!“. Direkt unterhalb des Teasers, der in drei Sätzen in den Text einführte, fand sich zudem ein Bild, das auf dem linken Dritte mit einem grünen Banner überdeckt war, auf welchem in großer Schrift zu lesen war: „ALMOST TRUE NEWS“. Kleiner darunter fanden sich auf dem Banner die Worte „Beinahe wahre Nachrichten“ und „Glosse“.
Den Vorschlag Göring-Eckardts, den „Tichys Einblick“ als Aufhänger für das Interview nutzte, war von der Grünen-Politikerin im Rahmen eines Positionspapiers tatsächlich unterbreitet worden. Hintergrund ist eine steuerrechtliche Regelung, die es Besserverdienenden ermöglicht, Ausgaben für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen wir Putzen oder Rasenmähen steuerlich geltend zu machen. Dass Geringverdiener diese Möglichkeit nicht haben und damit im Ergebnis mehr für derartige Leistungen bezahlen müssen, hielt Göring-Eckardt für ungerecht.
Belegen Kommentare, dass Leser Satire nicht erkennen?
Das frei erfundene Interview nahm die Politikerin allerdings als Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte wahr und wollte das Online-Magazin vom LG Hamburg verpflichten lassen, den Beitrag zu löschen. Sie argumentierte, dass den Lesern trotz der oben dargestellten Kennzeichnung nicht klar sein, dass es sich um ein frei erfundenes Interview handele. Darüber hinaus nahm die Spitzen-Politikern vor allem auf die 27 Leserkommentare Bezug, die sich unter dem Beitrag fanden. Aus diesen ging hervor, dass rund die Hälfte der Kommentatoren das Interview für echt hielt oder sich zumindest nicht sicher war, ob das Interview echt war, oder nicht. Doch die Hamburger Landesrichter überzeugte diese Argumentation nicht. Sie hielten das Interview für klar als Satire erkennbar.
Das ergebe sich zum Einen aus der Kopfzeile „Achtung Satire! Achtung Satirte!“ sowie aus der Kennzeichnung als „Glosse“, einer Textgattung, die oftmals für satirische Beiträge verwandt werde. Auch das – nicht zu übersehende – Banner mit der Aufschrift „Almost true news – Beinahe wahre Nachrichten“ macht dem Leser nach Auffassung des Gerichts deutlich, dass der Text nicht ernst genommen werden darf.
Richter: Kein verständiger Leser hält Interview für echt
Die Richter aus der Hansestadt gehen aber noch weiter: Selbst dann, wenn alle diese Kennzeichnungen fehlen würden, wäre das Interview nach ihrem Dafürhalten noch als Satire erkennbar und damit zulässig. Denn die Übertreibungen, die Göring-Eckardt in den Mund gelegt würden, seien derart kurios, dass kein verständiger Leser sie für bare Münze nehmen würde. Beispielhaft greift das Gericht vier Beispiele heraus: So nutzt der Beitrag etwa Genderformen wie „Alleinerziehend:innen“ und „Grün:innen“. Darüber hinaus werden zahlreiche absurde Forderungen und Behauptungen aufgestellt, etwa, Studierende bestimmter Studiengänge (z.B. „Gender-Studiengänge“) sollten von der „Mühsal der Hausarbeit“ entlastet werden, „Nicht-Akademiker:innen“ könnten Hausarbeit besser leisten und „Migranten-Großfamilien“ sollten „durch die Putzhilfen an deutsche Reinlichkeitsstandards herangeführt“ werden.
Die Richter sahen ihre Einschätzung, dass das Interview leicht als Satire erkennbar ist, auch nicht durch die Kommentare widerlegt. Es sei nämlich davon auszugehen, dass der Beitrag vor allem von Personen kommentiert werde, die den satirischen Charakter des Textes nicht erfasst hätte und sich daher über die vermeintlichen Aussagen der Grünen-Politikerin ärgerten. Wer die Satire hingegen zutreffend als solche erkannt habe, werden den Text in aller Regel gar nicht kommentieren.
Zentrale Aussage des Interviews ist wahr
Offenbar hatten die Anwälte Göring-Eckardts schon befürchtet, dass ihre Argumentation die Richter möglicherweise nicht überzeugen würde, denn sie bauten noch eine Hilfsargumentation auf: Selbst, wenn das Interview als Satire erkannt werde, könnten die Leser es so verstehen, dass sich Göring-Eckkardt bereit erklärt hätte, das ein Satire-Interview mit dem Magazin zu führen. Trotz des satirischen Charakters würden die Leser dann glauben, dass die Grünen-Politikern die Aussagen selbst getätigt hätte. Auch diese Argumentation überzeugt die Richter jedoch nicht.
Zu Guter Letzt stellte das LG noch fest, dass auch die Aussagen, die Göring-Eckardt in den Mund gelegt würden, nicht zu beanstanden seien, da sie sich ja tatsächlich für die Haushaltshilfen-Gutscheine ausgesprochen hatte. Dass an dieser Forderung durch das satirische Mittel der Übertreibung Kritik geübt werde, sei nicht zu beanstanden.
Kontaktieren Sie unsere Experten im Presserecht!
Wird durch die Pressearbeit einer der Bereiche des Persönlichkeitsrechts verletzt, können unter anderem Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche entstehen. Sie möchten sich mit Ihrer journalistischen Arbeit auf der rechtssicheren Seite sehen? Oder aber Sie fühlen sich durch eine journalistische Veröffentlichung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt? Die Anwälte der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE stehen Ihnen mit einer umfassenden juristischen Beratung im Persönlichkeitsrecht gerne zur Seite. Rufen Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an!