Nach Ansicht von Ministerpräsident Kurt Beck ist die vom Bundestag verabschiedete Novelle des Telekommunikationsgesetzes auch unzureichend vor allem in Bezug auf die rundfunkrechtlichen Zuständigkeiten der Bundesländer.

Enttäuscht reagierte Ministerpräsident Kurt Beck, zugleich Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, auf die Verabschiedung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Bundestag.

Nach wie vor erscheine der Gesetzentwurf sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich seiner Umsetzung im Verfahren als viel zu unbestimmt, was an der sensiblen Schnittstelle zwischen Bundes- und Länderkompetenzen nicht akzeptabel sei, so Beck.

„Das heute im Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz ist in zentralen Punkten nicht der Stellungnahme des Bundesrates gefolgt. Insofern besteht ein ganz wesentlicher Nachbesserungsbedarf, insbesondere um die Mitwirkungsrechte der Länder im Hinblick auf die Belange des Rundfunks sicherzustellen und so der verfassungsrechtlichen Stellung der Länder Rechnung zu tragen“, sagte der Ministerpräsident.

Erst kürzlich hätten die Erfahrungen mit der Verteilung der Rundfunkfrequenzen aus der sogenannten „Digitalen Dividende“ wieder deutlich gemacht, dass die Regelungen zur Benehmensherstellung mit den Ländern – die zunehmend als bloße Anhörungserfordernisse interpretiert und vollzogen werden – nicht ausreichen, um Rundfunkbelange zu wahren.

„Sämtliche rundfunkbezogenen Regelungen zur Benehmensherstellung mit den zuständigen Landesbehörden müssen deshalb durch ein Einvernehmen ersetzt werden“, so Beck.

Nicht hinnehmbar sei auch die vorgesehene Beschränkung der Mitwirkung des Bundesrates bei der Ausgestaltung der Frequenzordnung. Hier fielen bestehende Mitwirkungsbefugnisse der Länder einer weitgehenden Ermächtigung der Bundesnetzagentur zum Opfer. Beck sagte dazu: „Entscheidungen, die Frequenzzuweisungen an den Rundfunk aufheben oder einschränken oder sonst Auswirkungen auf den Rundfunk haben können – etwa Festlegungen zur Vermeidung funktechnischer Störungen – bedürfen schon aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung stets der Zustimmung des Bundesrates.“

Weiter fordern die Länder eine hälftige Aufteilung der nach einer Versteigerung von Rundfunkfrequenzen zugunsten anderer Funkanwendungen anfallenden Versteigerungserlöse. „Ich möchte daran erinnern, dass der Bund durch die Versteigerung von ehemaligen Rundfunkfrequenzen aus der sog. Digitalen Dividende an den Mobilfunk rund 4,5 Mrd. Euro eingenommen hat. Die Länder hatten der Versteigerung dieser Frequenzen nur deshalb zugestimmt, weil der Bund zuvor zugesichert hatte, die den Rundfunkveranstaltern und Betreibern drahtloser Mikrofonanlagen dadurch entstehenden Umstellungskosten in angemessener Weise zu erstatten.“

Gegenüber den geforderten rund 700 Mio. Euro liege bislang seitens des Bundes allerdings nur ein absolut unzureichendes Erstattungsangebot in Höhe von rund 130 Mio. Euro vor. „Die Länder werden in Zukunft die Zustimmung zur Versteigerung von Rundfunkfrequenzen verweigern, wenn nicht ein bestimmter Anteil des Versteigerungserlöses unmittelbar an die Länder fließt“, so der Ministerpräsident.

Für Irritationen vor allem bei den Hörfunkanbietern habe laut Beck überdies der im Entwurf bis 2015 vorgesehene Widerruf aller analogen UKW-Frequenzen geführt. Auf Betreiben der Länder sei dieser völlig unrealistische de facto „UKW-Abschalttermin“ nunmehr vom Tisch.

Zu begrüßen sei schließlich, dass Rechtsverordnungen zur sog. „Netzneutralität“ jetzt auch – wie von den Ländern gefordert – der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. „Allerdings hätte ich mir hier bereits im TKG selbst weitergehende Vorschriften zum Schutz der Netzneutralität im Sinne einer grundsätzlichen Gleichbehandlung aller Datenpakete im Internet gewünscht, denn bloße Transparenzvorgaben reichen keineswegs aus, um Meinungsfreiheit und Pluralismus im Netz zu gewährleisten“, so Beck.

„Zurzeit sieht alles danach aus, dass es zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommen wird, denn in der vorgelegten Form halte ich das zustimmungspflichtige Gesetz für die Länder weder rechtlich noch politisch akzeptabel“, so Ministerpräsident Beck.

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 27.10.2011

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