Nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di müssen die Filmschaffenden bei der anstehenden Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) stärker in den Fokus gerückt werden.

Anlässlich des Endes der Anhörungsfrist für die Novelle des FFG sagte der stellvertretende Vorsitzende von ver.di Frank Werneke: „Bei der gesetzlichen Ausgestaltung der Filmförderung müssen endlich die Interessen der Filmschaffenden stärker berücksichtigt werden.“

Ver.di kritisiert, dass der vorgelegte Referentenentwurf überfällige Verbesserungen für Filmschaffende außer Acht lasse und verschiedene Förderbereiche beschneide. Eine Filmförderung müsse auch die Belange der Beschäftigten miteinbeziehen und nicht nur der Filmwirtschaft dienen.

„Es ist vollkommen unverständlich, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch immer die Frage ignoriert, ob eine geförderte Filmproduktion die branchenüblichen und tarifvertraglichen Sozialstandards einhält“, kritisiert Werneke. „Dieses Vorgehen ist unfair gegenüber den Filmschaffenden und wettbewerbsverzerrend für alle jene Produktionsfirmen, die tarifgebunden arbeiten“, so die Meldung von ver.di. Es sei dringend eine Kurskorrektur nötig, da sich das FFG immer mehr zu einer „reinen Finanzförderung“ wandle.