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Jugendschutz für Veranstaltungen – Was es zu beachten gilt

Nicht selten kommt es vor, dass auf Veranstaltungen Jugendliche vorzufinden sind, vielleicht sogar die Veranstaltung speziell auf diese Zielgruppe gerichtet ist. Dabei entstehen verschiedene Konfliktfelder, wie z.B. das Ausschenken von Alkohol oder das Rauchen, die dem Veranstalter nicht unbedingt sofort ins Auge fallen, jedoch anschließend für erhebliche Probleme sorgen können. Erschwert wird das zusätzlich damit, dass die Anforderungen des Jugendschutzes in einzelne Altersgruppen unterteilt werden. Damit wird das bereits hohe Haftungsrisiko des Veranstalters nochmals erheblich ausgeweitet.

Risiken erkennen                                  

Um eine Veranstaltung mit Jugendlichen vernünftig planen zu können, ist es erst einmal nötig die möglichen Konfliktfelder zu identifizieren. So ist zu klären, ob Behörden über die  Veranstaltung informiert werden müssen und ob vielleicht sogar Genehmigungen einzuholen sind. Weiter stellt sich die Frage, wer nun die Verantwortlichkeit bezüglich der Veranstaltung hat und wer für die Aufsicht zuständig ist. Es kann sein, dass der Veranstalter nicht nur für die Veranstaltungsräumlichkeiten, sondern auch für Parkplätze vor den Veranstaltungsräumen verantwortlich ist.

Ebenso legt das Jugendschutzgesetz strenge Regeln fest, die der Veranstalter bei der Durchführung einer Veranstaltung beachten muss. So gelten bei Jugendlichen ab 16 Jahren andere Regelungen als für jüngere Jugendliche.  Erschwerend kommt noch hinzu, dass auch die Art der Veranstaltung unterschiedliche Pflichten nach sich ziehen kann.

Teenager auf einer Party

Es entsteht also eine Reihe von Pflichten, die ein Veranstalter zu überblicken und für die er einzustehen hat.

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Risiken minimieren

Um diesen Pflichten gerecht zu werden, können und sollten die Veranstalter zu verschiedenen Maßnahmen greifen. Dazu gehört die Einstellung von Sicherheitspersonal zur Kontrolle des Einlasses. Ebenso muss sichergestellt werden, dass Jugendliche unter 18 Jahren keine hochprozentigen Alkoholgetränke kaufen. Werden Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren zur Veranstaltung zugelassen, muss der Veranstalter dafür sorgen, dass diese Jugendlichen ab einer gesetzlich festgelegten Uhrzeit die Veranstaltung wieder verlassen.

Symbolbild Alkoholausschank

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Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Veranstaltung und sorgt dafür, dass mögliche Konflikte mit dem Jugendschutz gar nicht erst entstehen.

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Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

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