Der geplante Gesetzentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes wurde zwar nun vom Bundestag angenommen, doch der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) sieht, trotz intensiven Beratungen, einige Schwächen in dem Entwurf.
Wegfall der geschützten Frequenznutzung
Vor allem kritisiert wird von der ANGA die Tatsache, das Kabel künftig nicht mehr zu den geschützten Frequenznutzungen zählen soll, so die Meldung der ANGA. Dies sei insofern ein Problem, da die Bundesnetzagentur bei der zukünftigen Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkanbieter nicht mehr mögliche Störungen durch die neu aufgeschalteten Funkanwendungen bei der Übertragung im Kabelnetz berücksichtigen müsse. “Betroffen sind hiervon die Kabelnetzbetreiber, aber insbesondere deren Endkunden, die mit Störungen bei dem TV-Empfang, der Internetnutzung und der Telefonie rechnen müssen. Der Mobilfunk hat großes Störpotenzial – umso wichtiger ist es, dieses im Vorfeld zu identifizieren und im Rahmen der Frequenzplanung zu minimieren. Hier müssen die Länder im Bundesrat die Chance nutzen und nachbessern”, so Thomas Braun, Präsident des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA). Erste Probleme seien bereits bei der Aufschaltung des neuen Digitalradios im Sommer aufgetreten, neue Mobilfunknetze würden weitere Störpotenziale bieten.
Verzicht auf Breitband-Universaldienst
Begrüßt hingegen wird die Änderung in der Betriebskostenverordnung, die vor allem dank einer neuen Formulierung deutlich macht, dass die Umlagefähigkeit der Entgelte für die Grundversorgung mit Fernsehen und Hörfunk alle leitungsgebundenen Breitbandinfrastrukturen erfasst, gleichgültig welcher Art das Breitbandnetz ist, so die Meldung weiter.
Auf die Einführung eines Breitband-Universaldienstes wurde bei der TKG-Novelle ebenfalls verzichtet, eine gute Entscheidung für die ANGA. Thomas Braun: “Im freien Wettbewerb werden die deutschen Telekommunikationsunternehmen das Land schneller, kostengünstiger und besser flächendeckend mit leistungsfähigem Internet versorgen können, als dies mit einer staatlichen Ausbauverpflichtung möglich wäre.”
Das Ziel, das Gesetz bis Ende des Jahres zu verabschieden, wird jetzt vor allem davon abhängen, wie sich die Länder positionieren und ob der Vermittlungsausschuss angerufen wird.