Telegram soll gegen die Vorgaben des NetzDG verstoßen und seinen Nutzern kein ausreichendes Beschwerdeverfahren bereitgestellt haben. Nun droht das BfJ mit einem Bußgeld in Millionenhöhe. Das Unternehmen selbst bestreitet allerdings, überhaupt ein soziales Netzwerk zu sein.

Wie der Gerichtssprecher des Amtsgerichts (AG) Bonn nun mitteilte, wird sich das Gericht mit Bußgeldbescheiden in Millionenhöhe befassen müssen, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) gegen den Messengerdienst Telegram erlassen hat. Dabei gehe es um zwei Bescheide aus Oktober 2022 mit einer Gesamthöhe von 5,1 Millionen Euro. Grund hierfür seien Verstöße gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das den Umgang mit Nutzerbeschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz regelt.

Unzureichendes Beschwerdesystem

Der Vorwurf des BfJ: Telegram verfüge über kein beständiges Beschwerdesystem, das es Nutzern ermöglicht, strafbare Inhalte auf der Plattform zu melden. Den Verstoß ahndete das BfJ mit 4,25 Millionen Euro. Dazu kam noch ein Bußgeld in Höhe von 875.000 Euro, weil Telegram keinen sogenannten Zustellungsbevollmächtigten benannt habe, an den deutsche Gerichte und Behörden Schriftstücke mit rechtsverbindlicher Wirkung senden können. Solche Meldewege sind ebenfalls im NetzDG für soziale Netzwerke vorgeschrieben, die mindestens zwei Millionen Nutzer haben.

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Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation

Nach Angaben des Gerichtssprechers bestreiten die Anwälte von Telegram insbesondere Letzteres. Telegram sei schon kein soziales Netzwerk, sondern lediglich ein „Online-Dienst zum Zwecke der Individualkommunikation“. Eine Entscheidung des Verfahrens ist im Herbst zu erwarten.

Telegram ist kein Einzelfall. Das BfJ geht immer wieder gegen Betreiber sozialer Netzwerke vor, die gegen das NetzDG verstoßen. Erst kürzlich leitete es ein Bußgeldverfahren wegen Versäumnissen im Beschwerdemanagement gegen Twitter ein. Auch dieses Verfahren könnte dann vor dem AG Bonn landen.

szi