Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geht insgesamt gegen 16 Fälle vor, in denen im zweiten Quartal 2012 gegen den Jugendmedienschutz-Vertrag verstoßen wurde.
Im Rundfunkbereich rügte die KJM den Sender Vox, der bereits um 20.15 Uhr eine Dokumentation mit erotischen Inhalten zeigte und den Sender Kabel 1, der einen Horrorfilm vor 23.00 Uhr ausstrahlte.
Im Telemedienbereich ging die KJM gegen 14 Verstöße vor. Hierunter befinden sich sechs pornografische Websites, sieben mit erotischen Inhalten, die noch unterhalb der Pornografie-Schwelle anzusiedeln sind und ein Web-Angebot, das zum Hass gegen Frauen anstachelt.
Da in 13 weiteren Fällen keine Wiederholungsgefahr gesehen wurde und entsprechende Inhalte nach Anhörung der Anbieter entfernt wurden, ist hier das Verfahren eingestellt worden.
Des Weiteren wurde in 100 anderen Sachen, die größtenteils pornografischer Natur waren, die Indexierung von Internet-Angeboten bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien durch die KJM beantragt.
Insgesamt beschäftigte sich die KJM seit ihrer Gründung im April 2003 mit rund 4940 Fällen.