Für Telefonwerbung muss ein Unternehmen zuvor die Zustimmung des Verbrauchers in einer gesonderten Erklärung einholen. Jedoch gibt es immer wieder Unternehmen, die diese gesetzlichen Vorschriften versuchen zu umgehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist dagegen in mehreren Fällen erfolgreich vorgegangen und fordert nun, die gesetzliche Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung zu verschärfen.

Bereits vor zwei Jahren hatte der vzbv den Mobilfunkanbieter E-Plus wegen unerlaubter Telefonwerbung abgemahnt, das Unternehmen gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Dennoch versuchte E-Plus weiterhin mit Telefonwerbung ehemalige Kunden wieder anzuwerben oder neue Tarife zu verkaufen. Im November 2012 musste das Unternehmen deswegen 20.400 Euro Vertragsstrafe an den vzbv zahlen, so die Meldung weiter.

Auch der Telekom GmBH wurde im November 2012 mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln untersagt, Verbraucher ohne vorheriges Einverständnis anzurufen, um für Telekommunikationsdienstleistungen oder andere Leistungen zu werben, so die Meldung weiter.

Im April 2012 hatte der vzbv vor dem Landgericht Düsseldorf Unterlassungsklage gegen Vodafone erhoben, da auch dieses Unternehmen unerlaubte Telefonwerbung praktiziert hatte. Mit einem Urteil rechnen die Verbraucherschützer in der ersten Jahreshälfte 2013.

Der vzbv fordert daher strengere Regeln, da auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes von 2009 die telefonische Belästigung der Verbraucher nicht nachgelassen haben. Dazu sagte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): „Die Einführung der „Bestätigungslösung“ würde den Unternehmen endlich den Anreiz zur unerlaubten Telefonwerbung entziehen.“ Dies würde bedeuten, dass Verbraucher nicht mehr an telefonisch geschlossene Verträge ohne schriftliche Bestätigung gebunden seien. Dies würde zudem mehr Rechtssicherheit für die Verbraucher bedeuten.