Viele Verbraucher fühlen sich den Medien hilflos ausgeliefert. Doch Sie müssen sich längst nicht alles bieten lassen. Wie man beispielsweise gegen diskriminierende/gewaltverherrlichende Inhalte im Fernsehen, im Radio sowie auf Webseiten vorgehen kann, zeigt eine Broschüre der Landesanstalt für Medien NRW auf.

Bisweilen werden in den Medien nicht nur geschmacklich prekäre, sondern auch objektiv rechtswidrige Inhalte geboten. Oft sind Fernsehbilder oder Internetseiten Anlass für Ärger, Entsetzen oder Unverständnis. Was viele nicht wissen bzw. nur wenige in Anspruch nehmen: Jeder kann auf Rechtsverletzungen in den Medien reagieren.
Die Broschüre „Mediennutzerschutz. Beschwerderechte für Fernsehen, Hörfunk und Internet“ gibt Hörern, Zuschauern und Internetnutzern einen Überblick darüber, welche Rechte sie haben, wie sie artikuliert werden können und was Nutzer von Medien auch mit Hilfe der LfM als Medienaufsicht durchsetzen können.

„Wie viel Werbung muss ich ertragen?“, „Wie kann ich mich gegen die Abzocke in Call-In Shows schützen?“ oder „Wie zugänglich dürfen Gewalt verherrlichende oder sexuell anstößige Seiten im Internet sein?“ sind einige der Fragen, auf die die Broschüre leicht verständliche Antworten gibt.

Die vorliegende neu überarbeitete und ergänzte Fassung der Broschüre (Auflage: 5000) erklärt anschaulich die aktuellen Entwicklungen beispielsweise im Bereich der Werbung. Die zunehmende Crossmedialität führt zu immer neuen Erscheinungsformen von Werbung im Internet (Stichwort: Product Placement) und in Computerspielen. Werbung ist damit zu einem zentralen Bestandteil der Lebenswirklichkeit, insbesondere von Heranwachsenden geworden. Auch das Thema Datenschutz in sozialen Netzwerken ist sensibel und wurde neu mit aufgenommen.

Die Broschüre kann über die Homepage der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) bestellt werden.

Quelle:

Pressemitteilung der LfM vom 07.07.2011