Im Fall der jüngst in die Kritik geratenen RTL-Sendung „Mietprellern auf der Spur“ hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) nun die umstrittene Folge beanstandet.
Dabei ging es um Szenen, in denen Moderatorin Vera Int-Veen und ihr Kamerateam scheinbar mit Einverständnis des minderjährigen Mannes dessen Wohnung betritt. Nach Ausstrahlung der Sendung tauchte das ungeschnittene Originalmaterial auf, woraus deutlich wird, dass die Dreharbeiten gegen den Willen des jungen Mannes stattgefunden haben.
Im Originalvideo ist deutlich zu hören, wie der junge Mann auf Int-Veens Aussage, man wolle sich die Wohnung anschauen, mit: „Die Kamera bleibt draußen!“ antwortet. Auf die Frage, ob er sich freue seine Schwester zu sehen, antwortet er mit „Ja“. In der RTL-Folge wurde dieses „Ja“ einfach mit der Frage, ob man in die Wohnung dürfe, zusammengeschnitten.
In der Pressemitteilung der ZAK heißt es: „Die verfälschende, nachträgliche Bearbeitung des Filmmaterials war ein Verstoß gegen journalistische Grundsätze. RTL hat den Verstoß eingestanden.“
Auf Bild.de können Sie das Video mit den beanstandeten Szenen sehen.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) ist ein Gremium, das sich aus den 14 gesetzlichen Vertretern der Landesmedienanstalten zusammensetzt. Die ZAK ist abschließend zuständig für die Zulassung, Regulierung und Aufsicht bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Ihre Mehrheitsentscheidung ist rechtsverbindlich.
Die Beanstandungen der Kommission zeigen, dass die Überprüfung von TV-Formaten und ihrer konkreten Ausgestaltung im Vorfeld der Ausstrahlung nicht unterschätzt werden sollte. Ob es um an sich zulässige Produktplatzierung oder schon unzulässig Schleichwerbung, die Berücksichtigung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrecht geht: Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE berät Sie gerne und unterstützt Sie bei der Verwirklichung eines rechtlich einwandfreien TV-Formats.