Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat erneut die Ausstrahlung der „Show zum Tag des Glücks“ auf dem Sender „Das Vierte“ beanstandet. Die Show wirbt für die Süddeutsche Klassenlotterie (SKL) und verstößt somit gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel.
Während der Sendung sei 272 Mal das Logo der Sendung eingeblendet worden, die Moderation habe die Süddeutsche Klassenlotterie 34 Mal erwähnt, so die Meldung der ZAK. Man habe die Wiederholung der Sendung sowie weitere Fernsehwerbung für SKL bzw. die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) mit sofortiger Wirkung untersagt.
Es ist bereits das dritte Mal, dass die ZAK die Ausstrahlung der „Show zum Tag des Glücks“ auf „Das Vierte“ untersagt, bereits 2011 seien zwei Ausgaben der Show untersagt worden, so die Meldung weiter. „Das Vierte“ habe gegen die jeweiligen Entscheidungen rechtliche Schritte eingeleitet, die Verfahren seien jedoch noch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig, so die Informationen der ZAK.
Bei der Sendung „The Hotline“, die ebenfalls auf „Das Vierte“ ausgetsrahlt wurde, hat die ZAK zudem Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben für Gewinnspiele beanstandet, da Informationspflichten wie Hinweise auf Teilnehmerentgelte etc. nicht erfüllt worden seien, so die Meldung der ZAK weiter. Das Format sei allerdings bereits eingestellt worden.