Der Verein Deutsche Sprache kämpft seit Jahren gegen genderneutrale Sprache in den Medien. Eine Autorin, die in dem Lobbyverband die AG Gendersprache leitet, klagte gegen einen Bonner Verlag, weil der ihren Artikel gegendert hatte. Sie sah sich in ihrem Urheberrecht verletzt. Der Verlag muss den Text nun in die Ursprungsfassung zurücksetzen.
Da eine Autorin nicht mit dem Gendern einiger Stellen ihres Artikels einverstanden war, muss ein Verlag die ungegenderte Urprungsversion desTextes wiederherstellen. Der Verein Deutsche Sprache (VDS) teilte nun mit, dass damit ein Verfahren vor dem Landgericht (LG) Hamburg mit einem Vergleich endete (v. 18.05.2022, Az. 308 O 176/21).
Hintergrund des Falles ist die Klage der Autorin Sabine Mertens gegen den Verlag „Manager Seminare“ aus Bonn. Dieser hatte eigenmächtig den Text der Autorin in der Zeitschrift „Training Aktuell“ geändert, in dem er zweimal den Begriff „Zeichner“ durch zeichnende Person ersetzt hatte. Diese Änderung geschah, obwohl die Autorin zuvor mehrmals per E-Mail darauf hingewiesen hatte, sie sei mit dem Gendern nicht einverstanden und wolle ihren Text nicht in dieser Weise verändert haben. Der Verlag habe ihr daraufhin zugesagt, den Text in der Fassung der Autorin ohne Gendern zu veröffentlichen. Daran hielt er sich aber nicht und publizierte den Text gegendert unter Verwendung von „zeichnender Person“, anstelle von Zeichner. Dagegen ging die Autorin in der Folge gerichtlich vor.
Vor dem LG Hamburg einigten sich die Parteien nun auf einen Vergleich, den die Autorin wohl bereits außergerichtlich vorgeschlagen hatte.
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Gendern als Verletzung des Urhebers- und Persönlichkeitsrecht
Durch die Veränderung ihres Textes zu einer gendergerechten Version fühlte sich die Klägerin in ihrem Urheber- und Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach Angaben der Klägerin stimmte das LG ihr in diesem Punkt zu. Die Veränderung ihres Textes gegen ihren Willen, sei ein Verstoß gegen ihr Urheber- und Persönlichkeitsrecht. Dies gelte vor allem auch deshalb, da die Autorin die Arbeitsgemeinschaft Gendersprache beim VDS leite.
Der VDS sieht im Gendern eine Ideologie und ist erklärter Gegner dieser Sprechweise. Auch die Autorin ist gegen genderneutrale Sprache, wie ihr Engagement im Verein zeige. Sie müsse es deshalb nicht hinnehmen, dass in ihrem Namen gegen ihren Willen ein gegenderter Text veröffentlicht werde. Der VDS hatte die Autorin auch bei ihrem gerichtlichen Vorgehen gegen den Verlag unterstützt.
Aufgrund des Vergleiches zwischen den Parteien endete der Rechtsstreit ohne Urteil. Der Verlag muss in der Onlineversion der Zeitschrift die ursprüngliche Textfassung wiederherstellen. Außerdem muss er einen Großteil der Prozesskosten tragen. Die bereits gedruckten Zeitschriften müssen allerdings nicht zurückgerufen und abgeändert werden.
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mha