Um die hohen Kosten der Inflation abzufedern, hat die Bundesregierung eine steuerfreie Einmalzahlung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Weg gebracht. 3000 Euro – so viel Geld dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei als Inflationsprämie zahlen. Durch die zulässige Sonderzahlung sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet werden, die mit stark gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen zu kämpfen haben. Für Arbeitgeber ist die Inflationsprämie freiwillig, Angestellte können sie nicht einfordern. Als Anreiz erhebt der Bund keine Steuern und Abgaben auf dieses Geld. Wir erklären, welche Regeln gelten. Hier unser kleiner, nicht abschließender Einblick in die Pressetätigkeit unserer Sozietät.