Für viele Unternehmer waren sie ein Segen, nun sind sie für viele ein Fluch geworden: Corona-Soforthilfen. Behörden fordern von jedem fünften Begünstigten nun Zahlungen zurück. Dabei stand eine Rückzahlung damals nicht im Raum. WBS.LEGAL hält die Rückforderungen für rechtswidrig und steht Ihnen bei der Verteidigung zur Seite. Jetzt heißt es schnell handeln!
Im Jahr 2020 gab die Bundesregierung über 71 Milliarden aus, um kleinen und mittelständischen Unternehmen durch die Krise zu helfen. Dadurch konnten viele Unternehmen im Bereich der Gastronomie und der Veranstaltungsbrache gerettet werden – alle, die durch die Lockdowns nicht mehr arbeiten konnten. Insgesamt wurden die verschiedenen Zuschüsse fast 5 Millionen Mal beantragt. Die Corona-Soforthilfe beispielsweise konnte mit nur wenigen Klicks online beantragt werden und ebenso schnell zahlte der Staat die Hilfen aus. Der Staat versprach die kleinen Unternehmer vor dem Schlimmsten in der Krise zu schützen, indem er die Finanzspritze übernahm. Es war eben kein Kredit, sondern ein Fördertopf, aus dem jeder etwas bekam, wenn er betroffen war. Im Durchschnitt erhielten die Antragsteller zwischen 6.000 und 11.000 Euro.
Nun fordern die Behörden die ausgezahlten Soforthilfen in über 400.000 bekannten Fällen vollständig oder teilweise per Bescheid zurück.
WBS: Rückforderungen sind teilweise rechtswidrig
Während der Pandemie hatten die Bundesländer anhand von Förderrichtlinien interne Regeln aufgestellt, nach denen die Bezugsberechtigung festgestellt wurde. Unternehmer sollten schnell und unbürokratisch Abhilfe erhalten, wenn sie eine Existenzbedrohung oder einen Liquiditätsengpass versicherten. Diese Richtlinien waren aus Gleichbehandlungsgründen auch transparent einsehbar.
Die entsprechenden staatlichen Stellen behaupten nun allerdings, dass bei vielen Unternehmen die Bedingungen für die Hilfe nie vorgelegen haben und prüfen nachträglich, ob bestimmte Unternehmer damals tatsächlich zum Kreis der Betroffenen gehörten. Diese nachträglichen Prüfungen hält WBS LEGAL für eine unzulässige Änderung der Verwaltungspraxis, und damit für rechtswidrig. Betroffene sollten nach über zwei Jahren darauf vertrauen dürfen, dass die gezahlten Soforthilfen berechtigterweise gewährt wurden und deshalb nicht mehr zurückverlangt werden dürfen.
In Nordrhein-Westfalen hatte die Klage einer Soloselbstständigen Kosmetikerin gegen einen Rückforderungsbescheid bereits letztes Jahr Erfolg. Das OVG Münster korrigierte den Fehler und entschied, dass Unternehmer in der Tat nicht durch nachträgliche Bedingungsänderungen betroffen sind. Die jeweiligen Rückmeldeverfahren seien rechtswidrig gewesen. (Urt. v. 17.03.2023, Az. 4 A 1986/22) Inzwischen sind mehr als 5.000 weitere Klagen von Betroffenen anhängig.
Wurde Ihre Corona-Hilfe zurückgefordert oder abgelehnt?
Wenn Ihre erhaltene Corona-Hilfe zurückgefordert oder Ihre beantragte Hilfe gar abgelehnt wurde, ist das möglicherweise existenzgefährdend für Ihren Betrieb. Doch Ihr Unternehmen ist nicht zwangsläufig zur Rückzahlung verpflichtet und auch Ablehnungsbescheide können angefochten werden. Prüfen Sie jetzt in Sekunden, ob Sie Chancen auf eine Anfechtung haben.
Zum CheckerJETZT handeln, Frist nicht verstreichen lassen!
Im ersten Schritt ist nun schnelles Handeln angesagt. Gegen die Rückzahlungsbescheide können nur binnen einer Frist von einem Monat vorgegangen werden. Diese Widerspruchsverfahren sollten wohl informiert bestritten werden, um die Chance auf eine Rücknahme, Neubescheidung oder ein erfolgreiches Gerichtsverfahren zu erhöhen. Sobald die Frist abgelaufen ist, wird der Rückzahlungsbescheid rechtskräftig und unangreifbar.
WBS Legal nimmt für Sie den Kampf mit den Behörden auf. Das falsche Verhalten der Behörden muss durch die Verwaltungsgerichte korrigiert werden. Die neuerliche Ungleichbehandlung darf nicht zum Alltag werden.
Unsere Experten prüfen für Sie, ob die Bescheide oder Aufhebungen richtig sind und sorgen dann gemeinsam mit Ihnen für eine rechtssichere Korrektur. Hier gelangen Sie zu unserem Formular: Beratung bei zurückgeforderter Soforthilfe