Selbst renommierte Nachrichtenportale haben am 25.08.2011 zunächst berichtet, dass das Verfahren Apple gegen Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf bereits beendet sei und das in Form einer einstweilige Verfügung ergangene Verkaufsverbot für Samsung aufrechterhalten bleibe. Wie es zu diesem Irrtum gekommen ist.

 

 

Apple hatte zunächst einmal gegen Samsung vor dem Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 14c O 194/11 eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese sieht ein Verkaufsverbot des Produktes Galaxy Tab 10.01. in Deutschland vor.

Aufgrund des eingelegten Widerspruches von Samsung kam es in dieser Sache am 25.08.2011 zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf. Aufgrund der Fehlmeldungen von Presseagenturen verbreiteten einige Nachrichten-Portale wie tagesschau.de sowie Spiegel-Online bereits vor dem Ende der Verhandlung, dass angeblich bereits eine endgültige Entscheidung ergangen sei. Diese sehe vor, dass das Verkaufsverbot bestehen bleibe.

Dies entspricht allerdings nicht den Tatsachen. Wie wir bereits berichtet haben, hat das Landgericht Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung am 25.08.2011 für den 09.09.2011 einen Verkündungstermin festgesetzt, an dem die endgültige Entscheidung des Gerichtes mitgeteilt wird. Die Vorsitzende Richterin hat am 25.08.2011 lediglich eine unverbindliche Einschätzung geäußert, wonach vermutlich die einstweilige Verfügung nicht aufgehoben wird. Sie hat allerdings auch klargestellt, dass das Gericht daran nicht gebunden ist. Dies ergibt sich unter anderem aus einer mittlerweile herausgegebenen Pressemitteilung des Landgerichtes Düsseldorf.

Von daher erscheint uns unverständlich, wie es zu den unzutreffenden Meldungen der Agenturen kommen konnte. Die Journalisten müssen sich auf ihre Angaben verlassen können. Die damit verbundene Richtigstellung ist für die Redaktionen mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden. Beispielsweise berichtet das Portal tagesschau.de davon, dass das Ganze nur durch eine Nachfrage beim Landgericht Düsseldorf geklärt werden konnte.