Seit Monaten schwelt der Streit um die Tagesschau-App. Acht Zeitungsverlage hatten gegen die ARD wegen der Smartphone-Anwendung Klage eingereicht, da dies eine wettbewerbsverzerrende, da „presseähnliche“ Konkurrenz darstelle. Am Donnerstag fand der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht Köln statt – und endete mit einem Aufruf zu einer außergerichtlichen Einigung.
Tagesschau-App: Presseähnlichkeit?
Schon zu Beginn fragte der Vorsitzende Richter Kehl, ob ein Zivilgericht überhaupt in dieser Sache helfen könne. Kehl selbst hatte von der Klage zuerst aus der Presse erfahren, noch bevor er sie in der Hand hatte.
Dem Rechtstreit liegt die Frage nach der „Presseähnlichkeit“ zu Grunde. Nach Ansicht der ARD ist die App identisch mit der Webseite tagesschau.de, die klagenden Verlage bestreiten das. „Es ist schon spannend, was selbst ausgewachsene Juristen so schreiben, wenn sie denn einen Gutachtenauftrag haben“, sagte Richter Kehl während der Verhandlung.
In einem Artikel auf tagesschau.de wird Christian Nienhaus, Geschäftsführer von der WAZ, folgendermaßen zitiert: „Es geht darum, dass jemand kostenlos Inhalte anbietet und damit unsere Märkte kaputt macht. Das finden wir politisch skandalös und nicht gesetzeskonform. Das kann man auch illegal nennen!“
Der Autor des Textes hingegen formuliert seine Ansicht so: „15 Jahre lang war das für die Verleger eher egal als illegal. Solange gibt es schon tagesschau.de – ohne eine solche Klage. Doch die tagesschau-App – mit dem Inhalt von tagesschau.de und gebührenfinanziert – stört das Geschäftsmodell der Verleger, behaupten sie. Dass mit dem Start des öffentlich-rechtlichen Angebots für die Smartphones aber eine Bezahl-App oder Zeitung weniger verkauft wurde, ist nicht belegt. Nach Auffassung der ARD ist ein tagesschau-Angebot für Mobilgeräte Teil des Auftrags.“
Hauptantrag gegen kompletten Auftritt kann nicht durchgesetzt werden
Im Lauf der Verhandlung wurde schnell klar, dass der Hauptantrag gegen kompletten Auftritt nicht durchgesetzt werden kann. Der Hilfsantrag richtete sich gegen einzelne App-Artikel und presseähnliche Artikel, aber Kehl hatte auch diesbezüglich viele Fragezeichen. Denn Entscheidungen zu den mittlerweile veralteten Beiträgen hätten für künftige Beiträge keine verbindliche Wirkung: „Falls jeder einzelne Artikel auf „Presseähnlichkeit“ überprüft werden muss, können wir gleich einen Jour Fixe hier im Gericht machen“, witzelte Kehl, um dann ernsthaft nachzulegen: „Es darf nicht Aufgabe eines Zivilgerichts sein, generelle Regeln zur Sendungsbezogenheit aufzustellen. Wir beurteilen nur den Einzelfall.“
Im weiteren Verlauf sagte Kehl, es spreche vieles dafür, die App wie tagesschau.de zu bewerten. Allerdings solle in der Tagesschau-App der Sendungsbezug deutlicher gemacht werden: nicht-sendungsbezogene Texte sollten abgespeckt während sendungsbezogene Texte vertieft werden sollten, so die ersten Vergleichsvorschläge.
Die anwesenden ARD-Vertreter gaben zu, dass bislang keine Gespräche stattgefunden hätten. „Wir sind zu Kompromissen bereit, müssen aber unsere gesetzlich eingeräumten Freiheiten nutzen können.“ Allerdings solle die Anzahl der Video- und Audiobeiträge gesteigert werden, um die Presseähnlichekit zu minimieren, so die ARD-Vertreter.
„ARD ist so beweglich wie eine Eisenbahnschiene“, sagte Kehl wertfrei und nicht verurteilend. Sicher sei aber, dass es einen weiteren Termin geben werde, denn die Sache sei nicht entscheidungsreif. Zudem gab Kehl zu bedenken, „ob am Ende dieses Verfahrens die Sache überhaupt noch jemanden interessiert.“ Denn die ARD hatte bereits angekündigt, dass die App schon jetzt sehr umgestaltet worden und nicht mehr mit der ursprünglichen App identisch sei.
Kehl forderte die beiden Parteien auf, Vergleichsgespräche zu führen. Die Verlage verlangten einen Hinweisbeschluss vom Gericht, die ARD-Vertreter wollten keinen Beschluss zu bislang nicht gestellten Anträgen. Kehl versteht die Anträge der Verlage soweit, dass Textbeiträge verschwinden oder möglichst weit eingedampft werden sollen – ein Antrag wurde aber nicht gestellt. Das Gericht vertagte den Prozess, ein neuer Termin wird nicht mehr in diesem Jahr stattfinden. Die Zeit bis dahin sollen die Vertreter beider Parteien nutzen, um konstruktive Gespräche zu führen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Reaktion Monika Piel:
Die ARD-Vorsitzende Monika Piel begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Ich halte den Vorschlag des Gerichtes, die ARD und die Verleger sollten sich beim Thema „Tagesschau“-App noch einmal zusammen setzen und sich einigen, für sehr vernünftig. Nichts anderes habe ich bereits mehrfach trotz der Klage der Verleger und unabhängig davon vorgeschlagen. Ich bin sicher, dass ein solches Treffen jetzt auch zeitnah stattfinden wird.
Aus unserer Sicht hat das Gericht heute die „Tagesschau“-App auch grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Wobei ich noch einmal sagen muss, dass für die ARD die Verlegerklage gegen die „Tagesschau“-App sehr überraschend kam, zumal ich als ARD-Vorsitzende zu dieser Zeit bereits im engen Austausch mit Verlegern war.
Aber von uns aus sollten wir jetzt möglichst schnell mit den Verlegern Möglichkeiten für Kooperationen oder Kompromisse ausloten. Wie die im Detail aussehen könnten, darüber will ich jetzt aber nicht spekulieren – das müssen dann die Gespräche zeigen.“