Kündigung im Sportverein – Vorlage, Fristen und Folgen im Überblick
Wer aus einem Sportverein austreten möchte, muss die Mitgliedschaft per Kündigung beenden. Dabei ist es wichtig, dass alle relevanten Informationen enthalten sind und die vorgegebenen Fristen eingehalten werden. Sonst kann es passieren, dass die Mitgliedsbeiträge länger als gewünscht gezahlt werden müssen oder es Probleme beim Wechsel zu einem neuen Verein gibt. Damit alles glatt läuft, zeigt dieser Artikel, wie das Kündigungsschreiben für einen Sportverein aufgebaut sein sollte, welche Besonderheiten es gibt und wann die Möglichkeit zu einer außerordentlichen Kündigung besteht.
Auf einen Blick
- Mitgliedschaft im Sportverein endet durch schriftliche Kündigung.
- Kündigungsbedingungen/-fristen sind in der Satzung des Vereins festgelegt (max. 2 Jahre laut § 39 BGB).
- Außerordentliche Kündigung möglich bei unzumutbaren Gründen (z.B. Umzug, Krankheit).
- Vereine können Mitglieder ausschließen, Regelungen dazu sollten in der Satzung stehen.
- Bei Kündigungsproblemen ist rechtliche Unterstützung durch Fachanwälte empfehlenswert.
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Sportverein kündigen – die Rechtsgrundlage
Unter welchen Bedingungen Mitglieder eines Sportvereins kündigen können, muss in der Satzung des Vereins geregelt sein. Das legt § 58 BGB fest. Bei der Ausgestaltung der Kündigungsregeln und -fristen haben die Vereine viel Spielraum. Durch den Gesetzgeber ist lediglich vorgeschrieben, dass die Kündigungsmodalitäten festgelegt werden müssen – und dass alle Mitglieder eines Vereins die Möglichkeit haben, ihre Mitgliedschaft zu kündigen. Es gibt keine Zwangsmitgliedschaft und damit keine Option für einen Sportverein, den Mitgliedern den Austritt zu verbieten. Das regelt § 39 Absatz 1 BGB.
Es ist für Sportvereine empfehlenswert, in der Satzung festzulegen, dass die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft schriftlich erfolgen muss. Ist auch eine mündliche Kündigung möglich, kann es später Differenzen darüber geben, wann in einer Streitsituation tatsächlich eine Kündigung ausgesprochen wurde und ob bzw. ab wann diese wirksam ist.
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Jetzt abonnierenKündigung im Sportverein: Vorlage zum Anpassen
Wer eine Kündigung im Sportverein einreichen will, sollte das also schriftlich tun. Vor der Formulierung hilft ein Blick in die Satzung, um sicherzugehen, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Unabhängig von den Vorgaben des Vereins empfiehlt es sich, die folgenden Inhalte im Kündigungsschreiben unterzubringen:
- Name und Anschrift des Mitglieds
- Falls vorliegend: Mitgliedsnummer
- Offizieller Name und Adresse des Vereins
- Datum des Kündigungsschreibens
- Frist, zu der die Mitgliedschaft beendigt wird
- Persönliche Unterschrift des Mitglieds
Falls der Sportverein die Mitgliedsbeiträge per Lastschriftmandat einzieht, ist es ratsam, im Kündigungsschreiben direkt die Einzugsermächtigung zu stoppen. Außerdem sorgt die Bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung für die Gewissheit, dass die Kündigung tatsächlich eingegangen ist und vollzogen wird.
💡 Wussten Sie? Da per Gesetz keine Schriftform vorgesehen ist, kann die Kündigung auch per E-Mail eingereicht werden – es sei denn, dies ist in der Satzung anders geregelt.
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Kündigungsfristen im Sportverein
Wie bereits erwähnt, sollte die Kündigungsfrist in der Satzung des Sportvereins enthalten sein. Hierbei gilt die gesetzliche Vorgabe, dass die Kündigungsfrist maximal zwei Jahre betragen darf – das regelt § 39 BGB. Ist in der Satzung eine längere Kündigungsfrist vorgegeben, ist das also unzulässig. Zu welchem Datum die Kündigung möglich ist, kann der Sportverein jedoch individuell entscheiden. Häufig ist der 31. Dezember und damit das Jahresende als mögliches Kündigungsdatum angegeben, es können aber auch weitere Stichtage genannt werden. Auch die Angabe einer Frist ohne konkrete Stichtage ist üblich – so können Mitglieder beispielsweise in manchen Vereinen unabhängig vom Datum kündigen, wenn sie eine Frist von sechs Monaten einhalten.
Außerordentliche Kündigung im Sportverein
Es ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, die Mitgliedschaft im Sportverein unabhängig von den genannten Fristen zu kündigen – also eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Voraussetzung dafür sind Gründe, die eine weitere Mitgliedschaft im Sportverein für das Mitglied unzumutbar machen.
Gründe für eine außerordentliche Kündigung können sein:
- Umzug des Mitglieds
- Erhebliche Beitragserhöhungen
- Langfristige Erkrankung des Mitglieds
- Änderung wesentlicher Satzungsbestandteile
- Einstellung von Leistungen oder Angeboten des Sportvereins
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Jetzt Kontakt aufnehmenKündigung im Fußballverein
Auch bei der Kündigung im Fußballverein gelten die bereits genannte Regelungen. Beginnt der Prozess der Kündigung, sollte das Mitglied also zunächst in der Satzung des Fußballvereins nachsehen, welche Vorgaben und Fristen für die Kündigung gelten. Im Anschluss sollte das Mitglied ein schriftliches Kündigungsschreiben verfassen, für das die obenstehende Vorlage verwendet werden kann. Ist die Kündigung bestätigt, tritt das Mitglied zum vereinbarten Zeitpunkt aus dem Fußballverein aus – bis dahin ist die Teilnahme an Trainings, Versammlungen und Fußballspielen in der Regel weiterhin möglich.
Ausschluss eines Mitglieds aus einem Sportverein
Nicht nur das Mitglied kann die Mitgliedschaft im Sportverein kündigen, auch der Verein selbst kann einzelne Mitglieder aus dem Verein ausschließen. Hierzu gibt es keine gesetzliche Regelung, allerdings kann jeder Verein in seiner Satzung Voraussetzungen für einen Vereinsausschluss festlegen. Hier sollten mögliche Gründe für einen Ausschluss klar geregelt sein, um Streitigkeiten vorzubeugen und im Ernstfall Klarheit zu schaffen.
Fehlt eine solche Regelung in der Satzung, ist es möglich, ein Mitglied fristlos aus dem Verein auszuschließen, wenn dies auf einer Mitgliederversammlung so beschossen wird. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen, beispielsweise verstößt das Mitglied in grober Weise und wiederkehrend gegen die festgelegten Mitgliedspflichten oder macht das Fortbestehen der Mitgliedschaft in anderer Form unzumutbar für den Verein und die anderen Mitglieder.
Auswirkungen der Kündigung im Sportverein
Grundsätzlich gilt: Solange eine Person Mitglied in einem Sportverein ist, kann sie die Angebote des Vereins vollständig nutzen. Das schließt auch die Teilnahme an Trainings, Wettkämpfen oder Mitgliederversammlungen ein. Ein Mitglied kann also auch weiterhin im Namen des Vereins zu Turnieren reisen oder bei vereinsinternen Abstimmungen über die zukünftige Gestaltung des Sportvereins mitbestimmen – auch wenn die Kündigung bereits eingereicht ist. Das ist zumindest die rechtliche Grundlage, in der Praxis kann es durchaus vorkommen, dass beispielsweise ein Fußballspieler durch den Trainer nicht mehr bei wichtigen Spielen eingesetzt wird, wenn der Spieler bereits die Kündigung im Fußballverein ausgesprochen hat.
Vor allem wenn es zum Ausschluss eines Mitglieds durch den Sportverein kommt, ist dieser oft fristlos, sodass keine weitere Teilnahme an Veranstaltungen des Sportvereins möglich ist. Für das ausgeschlossene Mitglied besteht so die Notwendigkeit, einen neuen Verein zu finden, um die Sportart weiter in der gewünschten Weise auszuführen.
Sportverein kündigen: So kann ein Anwalt helfen
Die Kündigung eines Sportvereins läuft nicht immer reibungslos ab – vor allem, wenn sie außerordentlich ausgesprochen wird oder wenn der Verein großes Interesse daran hat, das Vereinsmitglied zu halten und weiter von dessen Leistungen bei Wettkämpfen oder Spielen zu profitieren und versucht, die Kündigung abzuwenden. Es ist also in jedem Fall empfehlenswert, einen Fachanwalt für Sportrecht an der Seite zu haben, der Mitglieder durch den Kündigungsprozess navigiert und bei offenen Fragen Antworten geben kann.
Auch einem Verein hilft ein Anwalt für Sportrecht weiter, wenn es um die Kündigungen von Mitgliedern geht. Hier ist es häufig wichtig, die rechtlichen Grundlagen genau zu kennen, um die Rechte des Vereins zu schützen und unerwünschte Konsequenzen der Kündigung zu vermeiden. Die erfahrenen Anwälte von WILDE BEUGER SOLMECKE sind bei allen Fragestellungen gern an Ihrer Seite. Melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch bei uns.