Die Kanzlei Gutsch Schlegel mahnt im Namen der WVG Medien GmbH für den Tausch der Serie „Hell on Wheels“ in einer Filesharing Börse ab. Die Serie umfasst bereits fünf Staffeln.
Kosten der Abmahnung
In der Abmahnung fordert die Kanzlei zur Zahlung von 981,49 Euro Schadensersatz auf. Dem Abgemahnten wird ein Vergleichsvorschlag in Höhe von 600 Euro unterbreitet. Das Angebot gilt natürlich nur, wenn gleichzeitig eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnet wird, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet zukünftig derartige Urheberrechtsverletzungen zu unterlassen.
Wer mahnt ab?
Die Kanzlei ist nicht wirklich neu, sondern aus der bekannten Abmahnkanzlei Sasse & Partner hervorgegangen, nachdem die Partner einvernehmlich beschlossen hatten, sich zu trennen.
Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?
Abgemahnte sollten auf keinen Fall vorschnell einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern sich am besten an einen Anwalt wenden, der die Ansprüche prüfen wird und allenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen wird.
Zudem bestehen sehr gute Chancen die Kosten für die Abmahnung nicht tragen zu müssen, wenn Dritte Zugriff auf den Anschluss hatten und eine Täterschaft ausgeschlossen ist. Es kommt dann nur noch eine mögliche Störerhaftung in Betracht, die weniger Kosten mit sich bringt.
Gerne stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Filesharer-Hotline unter der Rufnummer 0221 400 67 555 persönlich zur Verfügung.
Wir prüfen den Sachverhalt für Sie im ersten Schritt ohne Berechnung eines Honorars und rufen Sie möglichst zum gewünschten Zeitpunkt zurück, um Ihnen eine fachmännische Einschätzung zu geben und Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu unterbreiten. (JEB)