Ein US-Berufungsgericht gab dem Antrag der Musikindustrie statt und erhöhte den zuerst festgesetzten Schadensersatz von 54.000 auf 222.000 US-Dollar.
Hierbei handelt es sich um ein seit Jahren laufendes Verfahren gegen die 35jährige Mutter Jammie Thomas-Rasset, die zahlreiche Urheberrechtsverletzungen im Rahmen von Filesharing begangen hatte.
Da Thomas-Rasset im Vorhinein einen Vergleich ablehnte und, im Gegensatz zu zahlreichen anderen Abgemahnten, keine 4.400 US-Dollar an den Verband der US-Musikindustrie (RIAA) zahlte, kam es in ihrem Fall zu einem gerichtlichen Verfahren.
Daraufhin wurde sie im Oktober 2007 zur Leistung eines Schadensersatzes in Höhe von 220.000 US-Dollar verurteilt. Hiergegen legte Thomas-Rasset Berufung ein, weshalb sie letztlich nur 54.00 US-Dollar zahlen sollte.
Jedoch musste der Fall aufgrund eines Verfahrensfehlers mehrfach wieder aufgerollt werden und die Geschworenen verurteilten die Beschuldigte erneut zu Strafen in Millionenhöhe. Diese Strafen wurden jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen erneut jeweils auf den Betrag von 54.000 US-Dollar gesenkt. Doch damit noch nicht genug. Auch hiergegen sind die klagenden Urheber vorgegangen und forderten Schadensersatz in Höhe der im ersten Prozess zugesprochenen Summe. Mit Erfolg.
In einer noch zu erwartenden Verfügung soll es Thomas-Rasset untersagt werden, in Zukunft weitere Werke zu verbreiten.