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Daniel Sebastian Abmahnung erhalten?

Haben Sie eine Abmahnung oder gar Klage von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103/104, 10711 Berlin, wegen Filesharings (Musiktausch, Datentausch über das Internet) erhalten und fragen sich nun, was Sie tun können? Der renommierte und im Bereich Filesharing erfahrene Rechtsanwalt Christian Solmecke bietet Ihnen hier eine erste Hilfestellung, wie Sie auf eine derartige Abmahnung reagieren sollten.

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian zählt seit Jahren zu den aktivsten Anwälten was das versenden von Abmahnungen angeht. Täglich werden Hunderte von Abmahnungen an Betroffene Internet-Anschlussinhaber versendet. Teils werden enorm hohe Schadensersatzforderungen gestellt. Im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber geht Daniel Sebastian gegen diejenigen vor, denen zur Last gelegt wird, ein Spiel oder ein Lied im Internet unerlaubt zum Download angeboten zu haben.

Wir beraten seit Jahren bundesweit Anschlussinhaber, die eine Daniel Sebastian-Abmahnung erhalten haben. Unter unseren rund 70.000 Filesharing-Mandanten sind auch zahlreiche Betroffene, die ein Schreiben von Herrn Daniel Sebastian erhalten haben. Im Folgenden zeigen wir Ihnen auf, wie eine Daniel Sebastian-Abmahnung aufgebaut ist, was gefordert wird, wie Sie sich verteidigen sollten und wie wir Ihnen mit unserer Erfahrung schnell und zielführend dabei behilflich sein können.

Mein Team und ich kennen die Abmahnungen und das Vorgehen von Daniel Sebastian dank jahrelanger Erfahrung ganz genau. Auch wenn Sie sich bei Erhalt der Abmahnung erschreckt haben dürften, versichere ich Ihnen, dass Sie keinesfalls chancenlos sind! Wir haben bereits Hunderte Betroffene, die in der gleichen Situation waren wie Sie, gegen Daniel Sebastian verteidigt. Wir helfen Ihnen gerne dabei, sich konsequent und zielführend gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen.

Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter

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Derzeitige Mandanten von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

  • DigiRights Administration GmbH, Schuchardstraße 14, 64283 Darmstadt

Was fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian von Ihnen?

Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch –statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der derzeit 4800,00 EUR beträgt.

Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:

Seite 1:

Zunächst ergibt sich aus der ersten Zeile der Abmahnung, welcher Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel, etc.) vertreten wird.

Anschließend weist die Kanzlei daraufhin, dass die Rechte der Mandantschaft massenhaft in sog. Filesharingnetzwerken verletzt werden. Hierzu gehören etwa Bittorent und eDonkey.

CD-Sammlung mit zahlreichen Chart-Containern wie Bravo Hits und  The Dome
Chart_Container-Sammlung wie Bravo Hits, The Dome…

Seite 2:

Auf Seite 2 der Abmahnung benennt die Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian zunächst das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, d.h. wann die Datei über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse – die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann – getauscht worden ist. Die Anwaltskanzlei erklärt ferner, dass man Ihre Adresse zu der ermittelten IP-Adresse aufgrund eines landgerichtlichen Beschlusses festgestellt habe.

Weiter behauptet die Kanzlei, dass wegen der getroffenen Feststellungen feststehe, dass über Ihren Internetanschluss eine Datei mit dem bezeichneten Werk öffentlich zugemacht wurde. Am Ende der Seite nimmt die Kanzlei eine rechtliche Würdigung der Angelegenheit vor-und kommt dabei auch auf ihre Forderungen zu sprechen.

Unterlassungsanspruch:

Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Diesbezüglich werden Sie zur sofortigen Unterlassung der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken durch Anbieten zum Download aufgefordert.

Dann heißt es auf Seite 3:

„Dem Eingang der Unterlassungserklärung sehe ich innerhalb einer Frist bis zum (…) entgegen. Sollte ich innerhalb der gesetzten Frist keinen Eingang verzeichnen können, werde ich meiner Mandantschaft empfehlen, ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie einzuleiten.“

Um es Ihnen nun ganz leicht und angeblich sicher zu machen, fügt die Kanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian als Seite 7 der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.

Ersatzansprüche:

Weiterhin erklärt Rechtsanwalt Daniel Sebastian, dass Sie für die notwendigen Rechtsverfolgungskosten einzustehen hätten. Die Kanzlei erörtert, dass grundsätzlich ein Aufwendungsersatzanspruch sowie ein Anspruch auf Schadensersatz durchgesetzt werden könne.

Vergleichsangebot:

Um die Angelegenheit außergerichtlich zu beenden, fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian Sie daher -neben der Abgabe der Unterlassungserklärung- unter Fristsetzung zur Zahlung eines Gesamtbetrags in Höhe von 4800,00 EUR auf.

Wir sind bekannt aus


Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?

Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung.

Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:

  • Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
  • Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
  • Sie sind an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
  • Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.

Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!

Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

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