Hilfe bei Abmahnung von FAREDS
Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg vertritt zahlreiche Rechteinhaber der Musikindustrie und verschickt in deren Namen seit Jahren massenhaft Abmahnungen wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen geschützter Musikdateien.
Wir informieren Sie in unserem folgenden Beitrag, was Sie im Falle einer Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft tun sollten, um sich aktuell bestmöglich zur Wehr zu setzen. Profitieren Sie jetzt von unseren langjährigen Erfahrungen mit Fareds Filesahring-Abmahnungen.
Mein Tipp: Geben Sie keinesfalls wichtige Informationen in einem Telefonat mit Fareds preis. Zahlen Sie nicht vorschnell die geforderten hohen Geldbeträge und unterzeichnen Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung. Werden Sie aktiv, denn nichts tun hilft ebenfalls nichts!Mein Team und ich stehen Ihnen gerne jederzeit mit unserer Erfahrung aus 70.000 Filesharing-Fällen beratend zur Seite. Nutzen auch Sie unsere kostenfreie telefonische Erstberatung.
Rechteinhaber für die FAREDS abmahnt:
- MIG Film GmbH, Urtstr. 2 a, 52353 Düren
- Alex Komlew, Buschingtr. 3, 81667 München und Christian Königseder, Elsterstr. 29, 81223 Eichenau
- EUROPACORP Société Anonyme, vertreten durch den Vorstand Christophe Lambert, 137 Rue du Faubourg St. Honoré, 75008 Paris, Frankreich
- Geto Gold Musikverlag GbR, Blücherstr. 22, 10961 Berlin
- Celebrate Recordings GmbH, Am Birkenwäldchen 2, 09366 Stollberg
- Los Banditos Films GmbH, Schwabstraße 33, 70197 Stuttgart, vertr. d.d. GF Timo Johannes Mayer, ebenda
- Distribution Workshop Ltd., Unit 215, 2/F InnoCentre, 72 Tat Chee Road, Kowloon Tong, Kowloon, 00, Hong Kong
- Frau Sandra Candie Bjurman, 21152 Malmö, Schweden
- Herr Stefan Örn, 11352 Stockholm, Schweden
- Fort Knox Entertainment GmbH, Krausnickstr. 22, 10115 Berlin
- Lightning Entertainment Group, Inc., v.d.d. Vizepräsidenten Robert Beaumont, 301 Arizona Avenue, Suite 400, Santa Monica, CA 90401, USA
- Boll AG, Wormserstraße 173, 55130 Mainz, vertr. d.d. Vorstand Dr. Uwe Boll, ebenda
- Offshore Music Ltd., vertreten durch den CEO Herrn Torsten Stenzel, Monks Hill Road, St. Pauls, English Harbour, 0001 Antigua & Barbuda
- Schneider & de Teba, Költerhoff GbR, 12099 Berlin
- Nu Image Inc., 6423 Wilshire Boulevard, Los Angeles, California 90048, Vereinigte Staaten von Amerika
- Herrn Matthias Mania, 10245 Berlin
- Elephant Music GmbH
- Martin Fliegenschmidt, 50668 Köln
- Claudio Pagonis, 50674 Köln
- Matthias Haß, 21218 Seevetal
- Munix Music GbR, vertr. d.d. Gesellschafter, Gaberlsberger Str. 59, 80333 München
- LUCFLO Cooperation Music & Entertainment, Fliederstr. 51, 82110 Germering
- NGN Prima Productions Inc. Vertr. d. d. GF Herr Jack Nasser, 8180 Winston Street, Burnaby, BC V5A 2 H5, Canada
- Malibu Media LLC, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Brigham Field, 31356 Broad Beach Road, CA 90265, Vereinigte Staaten von Amerika
- John Stagliano, Inc. Dba EA Productions/Evil Angel, vertreten durch den Geschäftsführer Christian S. Mann, 14141 Covello St. Unit 8C, Van Nuys, CA 91405, Vereinigte Staaten von Amerika
- Thomas Olbrich, 10407 Berlin
- Thomas Steengard, 1722 Kopenhagen, Dänemark
- Mec-Early Entertainment GmbH, 10245 Berlin
- Dallas Buyers Club, LLC, 2170 Buckthorne Place Suite 400, The Woodlands, TX, 77380, USA
- Don Jon Nevada, LLC, 662 N. Crescent Heights Blvd., Los Angeles, CA 90048, USA
- Reasonable Doubt Productions BC Inc., 420-319 West Pender Street, Vancouver, BC V6B 1T3, Kanada
- Pantaleon Entertainment GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, Bleibtreustraße 4, 10707 Berlin
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Was fordert FAREDS von Ihnen?
Mit der Abmahnung begehrt die Kanzlei FAREDS die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, außerdem noch -statt Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung- die Zahlung eines Vergleichsbetrags, der je nach Anzahl der getauschten Dateien € 850,00 oder mehr beträgt.
Die Abmahnungen sehen wie folgt aus:
Seite 1:
Zunächst ergibt sich aus der ersten Zeile der Abmahnung, welcher Rechteinhaber (Künstler, Musiklabel, Filmstudio etc.) vertreten wird.
Nachfolgend werden Sie aufgefordert,
„1. es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie
Sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR zu zahlen;
2. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen.“
Seite 2:
Auf Seite 2 der Abmahnung erklärt die Kanzlei, dass sie den entsprechenden Rechteinhaber vertritt und im Auftrag der Mandantin Filesharing-Systeme auf Urheberrechtsverletzungen überprüft wurde. Aufgrund des dem Schreiben beigefügten landgerichtlichen Beschlusses habe man dann Ihre Adresse zu der ermittelten IP-Adresse festgestellt.
Seite 3:
Auf Seite 3 benennt FAREDS das Datum und die Uhrzeit des angeblichen Verstoßes, d.h. wann die Musikdatei über die Ihnen zugewiesene IP-Adresse -die übrigens variabel ist und nicht von Ihnen überprüft werden kann- getauscht worden ist.
Seiten 4 – 6:
Auf den Seiten 4-7 der Abmahnung erklärt die Kanzlei, welche Ansprüche dem Künstler nun gegen Sie zustehen. Das sind zum einen ein Unterlassungsanspruch und zum anderen Ersatz- und Auskunftsansprüche.
Unterlassungsanspruch:
Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung. Es heißt diesbezüglich:
„Unsere Mandantin hat gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung nach § 97 Abs. 1 UrhG. Dieser Anspruch ist verschuldensunabhängig. Folglich haften Sie auch dann, wenn Sie die Rechte unserer Mandantin nicht verletzen wollten.“ (S.5)
Um es Ihnen nun ganz leicht zu machen, fügt die Kanzlei FAREDS als Anlage 2 der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die Sie unterschreiben und zurücksenden sollen.
Ersatzansprüche:
Unter Ziffer 2. erklärt die Kanzlei FAREDS, welche vermeintlichen Ersatzansprüche der Mandantin nun gegen Sie zustehen. Dort ist die Rede von Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 1.359,80 netto zuzüglich € 20 Auslagenpauschale netto.
Die Kanzlei FAREDS vertritt zudem die Ansicht, eine Beschränkung der Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 (§ 97 a Abs. 2 UrhG) greife vorliegend nicht.
Außerdem weist sie darauf hin, dass gegen den eigentlichen Täter auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Seite 7:
Vergleichsangebot:
Die Kanzlei FAREDS bietet anschließend jedoch auf Seite 7 ein Vergleichsangebot an:
„Wir geben Ihnen daher hiermit die Gelegenheit, bis spätestens…
[DATUM], 12:00 Uhr
…die Gefahr der erneuten o.g. Urheberrechtsverletzung gegenüber unserer Mandantin durch Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auszuräumen und durch Zahlung eines reduzierten Vergleichsbetrags pauschal…
850,00 EUR
…sämtliche unserer Mandantin zustehenden Ansprüche aus der hier abgemahnten Urheberrechtsverletzung abzugelten.“
Wie reagiere ich nun auf eine derartige Abmahnung?
Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:
- Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
- Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
- Sie sind an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
- Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.
Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!
Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.
Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.
Wir helfen Ihnen gerne! Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten unter Federführung des renommierten Filesharing-Rechtsexperten Christian Solmecke steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.
Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.